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Panorama: „Die Täter handeln vorsichtig, intrigant, unsichtbar“

Stalking-Spezialist Volkmar von Pechstaedt über die Schwierigkeiten, juristisch gegen Belästiger vorzugehen

Auf welcher Basis kann sich ein StalkingOpfer derzeit juristisch wehren?

Ein Stalking-Opfer kann sich nach jetziger Rechtslage nur auf die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 823, 1004 BGB: Unerlaubte Handlung, Unterlassungsanspruch), der Zivilprozessordnung (einstweilige Verfügung, Klageerhebung), des Gewaltschutzgesetzes (§§ 1 und 4 GewSchG) und einige Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z. B. §§ 185 ff., 223, 240, 241 StGB) stützen. All das – und es ist wenig genug – läuft dann ins Leere, wenn erstens die Justiz nicht mitspielt, zweitens der Stalker psychisch krank ist und/oder drittens der Stalker mittellos ist.

Was müsste sich ändern?

Es müssen schleunigst Regelungen geschaffen werden, welche es dem Opfer ermöglichen, den Weg des Vorgehens selbst zu wählen. Wenn also das Opfer nicht den Zivilrechtsweg einschlagen will (zum Beispiel aus Kosten- oder Beweisgründen), dann muss es sich auf einen eigenen Stalking-Straftatbestand stützen können. Dieser ist unabdingbar, auch wenn man noch immer anderes aus der Politik hört. Zudem muss geregelt werden, wie mit psychisch kranken Stalkern umzugehen ist. Gegen diese kann man heute noch nicht effektiv vorgehen, weil man gegen einen schuldunfähigen Täter nichts unternehmen kann, solange er nicht derart in ein Rechtsgut des Opfers eingegriffen hat, dass er nach §§ 63, 62 StGB untergebracht werden kann, will sagen, er muss gehörig zugeschlagen haben. Letzteres ist in den meisten Fällen nicht gegeben, Stalker handeln vielmehr sehr vorsichtig und intrigant, häufig genug „unsichtbar“, also nicht oder nur schwer beweisbar.

Welche Aussicht haben die Bemühungen, Stalking als Straftatbestand gesetzlich zu verankern?

Die Bemühungen haben eine hohe Erfolgsaussicht. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann der Gesetzgeber eine vernünftige Lösung anstrebt. Ein Konsens zwischen allen Parteien ist absehbar. Der Druck vom Ausland her wird auch ständig größer, denn viele Nachbarn sind schneller als wir Deutschen.

Vor welchen Problemen steht die Justiz?

Ein Grund, warum der Gesetzgeber in Deutschland zögert, ist der, dass man natürlich abschätzen kann, dass die Justiz mit zahlreichen Stalking-Fällen konfrontiert wird, wenn man den Opfern mehr in die Hand gibt, also weitergehende gesetzliche Regelungen. Schrecken die Stalking-Opfer heute noch vor rechtlichen Schritten zurück (Zitat: „Es bringt ja eh nichts“), so werden sie dann ihre neuen Rechte auszuschöpfen versuchen. Da sehen sich Staat und Justiz überfordert, weil sie neue Stellen schaffen müssten. Zudem ist das Thema Stalking ein sehr schwierig zu handhabendes Thema, weswegen sich viele Staatsanwälte und Richter davor fürchten, es anzugehen.

Wie viele Fälle von Stalking werden jährlich bekannt? Nehmen sie zu?

Was in jedem Fall zunimmt, ist die Anzeigebereitschaft von Stalking-Fällen. Schauen Sie: innerhalb kürzester Zeit habe ich nun mehr als tausend Fälle auf den Tisch bekommen. Pro Jahr ist mit bis zu 600000 Stalking-Fällen in Deutschland zu rechnen. Diese Zahl ist wirklich enorm.

VOLKMAR VON

PECHSTAEDT

ist Rechtsanwalt

aus

Göttingen.

Er hat sich auf

Stalking-Fälle

spezialisiert.

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