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Dokumentiert: Die Urteilsbegründung im Wortlaut

Das Landgericht Frankfurt hat das Land Hessen dazu verurteilt, dem Gewaltverbrecher Magnus Gäfgen wegen Folterandrohung eine Entschädigung zu zahlen. Und so begründet das Gericht sein Urteil.

"Durch die Androhung der Schmerzzufügung [...], angeordnet von Daschner und gebilligt vom Innenministerium, wurde planvoll, vorsätzlich und in Kenntnis der Rechtswidrigkeit dieses Tuns und der Gefahr der Unverwertbarkeit der Aussage in die Menschenwürde, die das höchste Verfassungsgut darstellt [...], eingegriffen."

"Bei dieser Beurteilung ist es gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben."

"Das provozierende und skrupellose Aussageverhalten des Klägers strapazierte die Nerven der Ermittler aufs Äußerste."

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