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Die Richter erkannten die besondere Schwere der Schuld und verurteilten den Mädchenmörder aus Krailling zu lebenslanger Haft.

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Doppelmord von Krailling: Gericht verurteilt den Täter zu lebenslanger Haft

Der Onkel der ermordeten Mädchen Chiara und Sharon muss lebenslang in Haft. Das Landgericht München II sah es als erwiesen an, dass der Mann seine beiden Nichten vor einem Jahr brutal ermordet hatte.

Höchststrafe für den Mörder der achtjährigen Chiara und ihrer elfjährigen Schwester Sharon aus dem bayerischen Krailling: Das Landgericht München verurteilte am Montag den angeklagten Onkel der Mädchen, Thomas S., wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wurde eine Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Schwurgerichtskammer zeigte sich überzeugt, dass der 51-Jährige im März vergangenen Jahres seine beiden Nichten aus Habgier mit einem Seil, einem Messer und einer Hantelstange brutal tötete. Die Mutter hatte ihre Kinder grausam zugerichtet aufgefunden, als sie in
den Morgenstunden aus der Kneipe ihres Lebensgefährten nach Hause zurückkehrte.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, dem sich weitestgehend auch die Nebenklagevertreter angeschlossen hatten. Das Motiv sah das Gericht in der desolaten finanziellen Lage des Angeklagten, der sich beim Hausbau überschuldet haben soll. Er habe durch den Mord an den Mädchen und dem ursprünglich geplanten Mord an deren Mutter an das Familienerbe gelangen wollen.

Thomas S. hatte die Tat bestritten. Der Vorsitzende Richter sagte jedoch, ein anderer Täter könne „ausgeschlossen werden“. Man habe DNA-Spuren des Onkels nicht nur am gesamten Tatort, sondern auch an den Tatwerkzeugen gefunden.

Die Verteidiger des Angeklagten hatten in ihrem Plädoyer auf die Forderung eines konkreten Strafmaßes verzichtet. Sie distanzierten sich sogar von den Ausführungen ihres Mandanten. Dieser hatte sich erst an den letzten beiden Verhandlungstagen zu den Vorwürfen geäußert und dabei heftige Kritik an Zeugen und Ermittlern geübt.

Laut Staatsanwaltschaft bewegte sich der Angeklagte mit seinen Anschuldigungen „im Bereich einer neuen Straftat“. In dem Verfahren wurde seit Mitte Januar an insgesamt 14 Prozesstagen verhandelt. (dapd)

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