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Der Angeklagte Maximilian S. (M.) sitzt neben seinem Anwalt Stefan Costabel am Dienstag in Leipzig zum Prozessbeginn im Gerichtssaal des Landgerichts. Der junge Mann soll von seinem Kinderzimmer aus Drogengeschäfte in Millionenhöhe abgewickelt haben.

© dpa

Drogenplattform „Shiny Flakes“: "Kinderzimmer-Dealer" schweigt zum Prozessauftakt

Ein 20-Jähriger soll aus seinem Kinderzimmer heraus rund vier Millionen Euro mit Drogengeschäften eingenommen haben. Jetzt hat der Prozess begonnen.

Aus seinem Zimmer in der Wohnung der Eltern soll ein junger Mann aus Leipzig fast eine Tonne Drogen in alle Welt verkauft haben. Seit Dienstag muss sich der als „Kinderzimmer-Dealer“ bekannt gewordene 20-Jährige vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Auch zum Prozessauftakt brach der Angeklagte sein Schweigen nicht. Er werde zunächst keine Erklärung zu den Vorwürfen abgeben, ließ er von seinem Verteidiger verkünden.

Von Dezember 2013 bis Februar 2015 soll er insgesamt 914 Kilogramm Drogen, darunter Kokain und Haschisch und Tausende verschreibungspflichtige Tabletten, verkauft haben - bis in die USA und nach Australien. Seine Ware hatte er laut Anklage zunächst im sogenannten Darknet, einem nur über Anonymisierungsdienste erreichbaren Bereich des Internets, und später auf der frei zugänglichen Plattform „Shiny Flakes“ angeboten. Die Ware, die hauptsächlich aus den Niederlanden stammte, soll er dann per Post an seine Kundschaft geschickt und damit insgesamt rund vier Millionen Euro eingenommen haben.

Wie die Leipziger Polizei im März mitgeteilt hatte, wurden rund 360 Kilogramm Drogen beschlagnahmt. Es sei einer der bisher größten Drogenfunde in Deutschland, hieß es damals. Die Ermittler präsentierten vor der Presse Berge von beschlagnahmtem Kokain, Ecstasy, LSD und Marihuana. Der junge Mann sitzt seit dem 27. Februar in Untersuchungshaft. Mit dem Fall beschäftigt sich eine Jugendstrafkammer des Landgerichts. Das Gericht will während der Verhandlung darüber befinden, ob für den 20-Jährigen noch das Jugendstrafrecht gilt. Dann läge die Strafe im Falle einer Verurteilung bei mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren Haft. Wird er als Erwachsener behandelt, könnten es zwei bis 15 Jahre werden. (dpa)

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