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Die Drohne eines Fotografen.

© dpa

Drohnen: Gefahr für den Luftverkehr

Drohnen sind Flugzeugen zuletzt mehrmals gefährlich nahe gekommen. Irgendwann könnte ein Zwischenfall zur Katastrophe führen.

Im Endanflug auf den Flughafen von Warschau mussten die Piloten des Lufthansa-Fluges 1614 aus München eine jähe Ausweichbewegung fliegen. Südwestlich des Airport kam am 20. Juli in einer Höhe von rund 750 Metern ein schwarzer Gegenstand auf sie zu, der später als Drohne identifiziert wurde. Seit solche Mini-Fluggeräte in jedem Elektronikmarkt verkauft werden, mehren sich derartige Zwischenfälle, die zu einer Katastrophe führen können.

Bis auf 100 Meter näherte sich das fremde Flugobjekt nahe der Stadt Piaseczno dem Embraer-Regionaljet. Die Maschine konnte sicher landen, die 108 Passagiere und fünf Besatzungsmitglieder kamen mit dem Schrecken davon. 20 nachfolgende Flugzeuge wurden sicherheitshalber umgeleitet. Polizei und Militär rückten aus, schließlich wurde ein 39jähriger Mann festgenommen,  der verdächtigt wird, dass er seine Drohne verbotswidrig in Flughafennähe aufsteigen ließ.

Vergangenen Freitag kam es am New Yorker Kennedy-Flughafen gleich zu zwei derartigen Zwischenfällen. Zuerst näherte sich eine Drohne einer landenden Maschine von JetBlue bis auf circa 30 Meter. Zweieinhalb Stunden später war ein Flugzeug von Delta Airlines betroffen. Auch in Deutschland gibt es solche gefährlichen Begegnungen. Am 20. April musste ein Rettungshubschrauber auf dem Flug zum Herzzentrum Bad Rothenfelde zwischen Münster und Osnabrück einer Drohne ausweichen, die in rund 500 Metern Höhe seine Bahn kreuzte. Nur einen Tag später erhielt der Pilot eines Ultraleichtflugzeuges ungebetene Gesellschaft.

Sie sind überall zu haben

Bei den Drohnen handelt es sich in diesen Fällen um Quad- oder Multicopter, kleine Fluggeräte, die meist über vier Rotoren verfügen und ferngesteuert werden. Seit sie in Elektronikmärkten für ein paar hundert Euro als Massenware angeboten werden, häufen sich die Zwischenfälle. Dennoch beteiligt sich auch die Lufthansa selbst am zunehmenden Geschäft mit den Mini-Fliegern. Gleich mehrere Modelle werden im Katalog des Vielfliegerprogramms Miles & More zum Kauf oder Tausch gegen Meilenguthaben angeboten.

Die Drohnen sind keine Spielzeuge. Sie können bei einem Steuerungsfehler oder einem Absturz Menschen treffen und töten. Bei einer Kollision mit einem anderen Flugzeug können sie die Cockpitscheibe durchschlagen und den Piloten verletzen oder in ein Triebwerk geraten und dieses zum Ausfall bringen. Doch an solche Gefahren denken die meisten Käufer nicht, denn es fehlt der entsprechende Beipackzettel und auch eine Belehrung durch den Verkäufer ist bisher nicht vorgeschrieben.

Bei der ADAC-Luftrettung hält man deshalb die bestehenden gesetzlichen Regelungen für unzureichend. Bedingt durch ihre kinetische Energie könnten die Drohnen einen Hubschrauber im ungünstigsten Fall zum Absturz bringen“, sagt eine Sprecherin. „Ihre schlechte Sichtbarkeit aufgrund ihrer geringen Größe und der oftmals dezenten Farbgebung erschwert ein Ausweichen in der Luft.“ So fordert man unter anderem für alle Multicopter ein Anti-Kollisionslicht als Pflichtausstattung.

Die Regeln für Drohnen

„Drohnen gefährden den Flugverkehr“ heißt es auch bei der Deutschen Flugsicherung. Besitzer von Multicoptern sollten nicht nur über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen, sondern sich auch mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. So dürfen in Deutschland lediglich unbemannte Flugmodelle mit einem Gesamtgewicht von bis zu fünf Kilogramm und einer maximalen Flughöhe von 30 Metern zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung genehmigungsfrei aufsteigen, wenn der jeweilige Grundstückseigentümer das gestattet hat. Dabei muss der Betrieb in Sichtweite des Steuerers erfolgen, der Flug über Menschen ist verboten. Werden beispielsweise Kameras eingesetzt, sind Persönlichkeits- und Datenschutz zu beachten. Der Betrieb unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist untersagt.

Für alle anderen Flüge und gewerbliche Einsätze ist grundsätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde erforderlich. Rund um Flughäfen wie Schönefeld und Tegel dürfen in einem Umkreis von 1,5 Kilometern zum Flughafenzaun überhaupt keine Flugmodelle oder unbemannten Luftfahrtsysteme betrieben werden. Ebenso ist der Überflug von militärischen Objekten, Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen verboten. In Berlin gibt es noch zwei Besonderheiten. Im Umkreis von drei nautischen Meilen (5556 Metern) um das Reichstagsgebäude (Regierungsviertel) sowie zwei nautischen Meilen (3704 Metern) um das Helmholtz-Zentrum in Wannsee (Forschungsreaktor) bestehen Flugbeschränkungsgebiete, in denen der Betrieb von Luftfahrtzeugen ohne Sondergenehmigung eine Straftat ist.

Rainer W. During

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