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Der Kläger Ralf Strutz geht am 01.09.2015 in Duisburg in den Gerichtssaal. Der bei der Loveparade eingesetzte 53 jährige Feuerwehrmann will im ersten Zivilverfahren zu der Tragödie 90.000 Euro Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter einklagen.

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Update

Duisburg: Feuerwehrmann scheitert nach Loveparade mit Entschädigungsklage

21 Tote, Hunderte Verletzte: Die Loveparade in Duisburg endete in einer Katastrophe. Mehr als fünf Jahre danach ist ein Feuerwehrmann mit seiner Klage auf Entschädigung gescheitert.

Mehr als fünf Jahre nach seinem Einsatz bei der Loveparade-Tragödie in Duisburg ist ein Feuerwehrmann mit seiner Klage auf Entschädigung gescheitert. Das teilte das Landgericht Duisburg am Montag mit. Bei dem Techno-Festival waren 21 Menschen im Gedränge ums Leben gekommen, mehr als 500 wurden verletzt. Der 53 Jahre alte Feuerwehrmann erlitt nach eigenen Worten bei dem Einsatz eine posttraumatische Belastungsstörung. Er wollte im ersten Zivilverfahren zu der Tragödie 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung prüft das Landgericht noch, ob es die Anklage gegen zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters zulässt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Bei dem Technofestival hatte sich an einer Rampe ein tödliches Gedränge gebildet, 21 Menschen starben und mehr als 500 Besucher wurden verletzt. Sein Einsatz in Duisburg sei „wie im Krieg“ gewesen, hatte der Feuerwehrmann erzählt. Es sei kein Berufsrisiko, sondern ein Grauen, das er auf der Technoveranstaltung erleben musste. Wegen der Traumatisierung könne er nicht mehr arbeiten, bis heute kämpfe er mit psychischen Problemen. Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind sieben weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig.

Tausende Raver drängen sich am 24.07.2010 auf der Loveparade in und vor dem Tunnel in Duisburg, in dem sich eine Massenpanik ereignet hat.
Tausende Raver drängen sich am 24.07.2010 auf der Loveparade in und vor dem Tunnel in Duisburg, in dem sich eine Massenpanik ereignet hat.

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Von zunächst zehn Anträgen auf Prozesskostenhilfe wurden bereits vier abgelehnt, da die Richter keine Chancen auf einen Erfolg erkennen konnten. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung steht noch die Entscheidung des Landgerichts aus, ob es die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Beschuldigt sind zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters. (dpa)

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