zum Hauptinhalt
Künstliche Befruchtung einer Eizelle.

© FOTOLIA

Ehemann zu alt: Frau bekommt kein Beihilfegeld für künstliche Befruchtung

Eine Lehrerin hat auf Beihilfezahlungen für eine künstliche Befruchtung geklagt. Erfolglos. Das Gericht begründet die Entscheidung mit dem Alter des Mannes.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat laut einem Gerichtsurteil einer 34 Jahre alten Lehrerin zu Recht Beihilfezahlungen für mehrere Versuche einer künstlichen Befruchtung verweigert, weil ihr Mann bereits älter als 50 Jahre ist.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies deshalb am Montag ihre Klage auf Zahlung von rund 4200 Euro ab. Die Richter verwiesen dazu auf die Beihilfeverordnung des Landes, wonach der Ehemann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben darf. (Az. 10 K 17003/17)

Im konkreten Fall sei der Mann der Klägerin zum Zeitpunkt der Versuche einer künstlichen Befruchtung schon 64 Jahre alt gewesen, erklärte das Gericht. Der Ausschluss von Beihilfeleistungen verstoße auch nicht gegen die Verfassung. Zweck der Altersgrenze für Männer sei es nach der Begründung in der Verordnung vor allem, das Kindeswohl zu wahren.

Die Einschätzung, dass dem Wohl der Kinder eine gemeinsame Erziehung von Mutter und Vater und nicht eines überlebenden Elternteils besser Rechnung trage, sei plausibel und rechtfertige die Differenzierung nach dem Alter. Gegen das Urteil kann die Klägerin vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. (AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false