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Panorama: Ein Bäcker, eine Fülle von Indizien – und ein Freispruch

Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob ein Angeklagter wegen eines Mordes und eines Bankraubs doch schuldig ist

Niemanden wäre anfangs in den Sinn gekommen, dass es einer von ihnen gewesen sein könnte. Jemand, der hier groß geworden ist in Siegelsbach, 1690 Einwohner, mit seinen Fachwerkhäusern und dem Dorfbrunnen in der Stadtmitte, ein paar Autominuten nur von Heilbronn entfernt, der Kreisstadt. Und dann soll ausgerechnet er, der Bäcker, Alfred B., dessen Vater schon der Dorfbäcker war und dessen Vater, getan haben, was sie hier im Ort ihren 11. September nennen – solch ein niederträchtiges Verbrechen?

Zuletzt konnte sich kaum noch jemand vorstellen, dass der Bäcker es nicht getan haben soll. Dass nicht er es war, der am 7. Oktober 2004 kurz vor 14 Uhr die Sparkasse im Ort überfallen hat. Der Täter schoss einer Kundin aus dem Nachbarort zweimal ins Gesicht, und ihrem Mann ins Genick. Sie war sofort tot. Dem Bankangestellten zertrümmerte er mit dem Griff der Waffe den Schädel. Beide Männer überlebten. Durch unfassbares Glück, sagten die Notärzte hinterher.

Eine seltene Fülle von Indizien sprach gegen den Bäcker. Deshalb ist der Fall, mit dem sich am heutigen Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befasst, beispiellos in der deutschen Justizgeschichte: Denn das Landgericht Heilbronn sprach Alfred B. im April vergangenen Jahres frei. Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob das Urteil bestehen bleibt oder ob der Fall neu aufgerollt werden muss. Entscheidend ist, ob das Urteil der Heilbronner Kammer, 175 Seiten stark, aus Sicht des BGH handwerkliche Fehler enthält.

Bis auf die drei Opfer hat damals niemand den unmaskierten Täter gesehen. Doch die beiden Überlebenden waren sich sicher, den Bäcker Alfred B. erkannt zu haben. Dessen verstorbener Vater hatte ein Pistole wie jene, mit der in der Sparkasse geschossen wurde. In seinem Auto fand sich eine winzige Blutspur, das Blut stammte wahrscheinlich von dem Bankangestellten. In der Blutlache des Bankangestellten am Tatort fanden die Ermittler einen Fußabdruck. Von Gummistiefeln, einem teuren, selten verkauften Modell, Größe 44. Ein Modell, wie es der Bäcker besaß. Kurz nach dem Überfall zahlte der Bäcker 10 000 Euro bei der Volksbank im Ort ein. Später fand sich bei ihm eine größere Summe Geld. Zusammengenommen waren es etwa 33 000 Euro. Nach dem Bankraub fehlten der Sparkasse 33 514 Euro. Und B. hatte ein Motiv, er brauchte Geld, er hatte sehr hohe Schulden.

Dementsprechend groß war das Entsetzen im Gerichtssaal, als Richter Wolfgang Bender vor etwas mehr als einem Jahr den Freispruch verkündete. Der Staatsanwalt, noch nach der Verhandlung ganz bleich, sprach von einem „Fehlurteil, das seinesgleichen sucht“. Das Gericht folgte Sachverständigen, die die Aussagen der Opfer als nur bedingt glaubwürdig ansahen. Die Fragen der Polizei seien „hoch suggestiv“ gewesen. Ein anderer Gutachter zweifelte das Erinnerungsvermögen des Bankangestellten an, schließlich habe der schwerste Kopfverletzungen davongetragen.

Auch die Waffe sei kein Beweis, befanden die Richter. B. habe die Pistole, Kaliber 7,65 Millimeter, im Jahr 2002 als gestohlen gemeldet. Die winzige Blutspur passt zwar zum Bankangestellten, aber, statistisch betrachtet, auch zu etwa 40 anderen Menschen in diesem Landkreis. Nur ein Teil der genetischen Daten war verwertbar. Am Nachmittag des Überfalls brannte am Waldrand nahe Siegelsbach ein Feuer. Die Polizei untersuchte die Feuerstelle. Sie fand Gummiklumpen und Metallteile, allerdings erst bei einer Nachuntersuchung, mehr als ein Jahr nach der Tat. Zu spät, meinte das Gericht.

Das Geld stamme aus Schwarzgeschäften, sagte B. Die Fahnder konnten ihm nicht das Gegenteil beweisen. Und schließlich gab es einen Alibizeugen: einen Bauern, 71 Jahre alt. Er habe B. ortsauswärts fahren gesehen, eine Minute, bevor das Ehepaar Carle die Bank betrat. Die Uhrzeit habe er auf der Kirchturmuhr erkannt. Kurz zuvor war der Mann an den Augen operiert worden, und bei der ersten Vernehmung der Polizei war von einer Kirchturmuhr nicht die Rede.

Die Unschuld des Bäckers sei „erwiesen“, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung im April 2006. In der schriftlichen Begründung im September ist von erwiesener Unschuld keine Rede mehr. Es gebe „vernünftige Zweifel an der Täterschaft“, heißt es darin.

Marc Neller[Heilbronn]

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