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Panorama: Ein endloses Duell

Möglicherweise könnte das ja die Lösung sein, die Richter Christoffel am Dienstag im Koblenzer Gerichtssaal einem der Verteidiger von Christoph Daum im Verlauf des elften Verhandlungstages vorschlug: "Sollen wir uns auf dem Gang duellieren?" Christoffel ist nicht gerade von John Waynescher Statur, Kontrahent Ralph Meyer zu distingiert, als dass der festgefahrene Prozess um den Kokainmissbrauch des Fußball-Lehrers Daum auf diese archaische Weise zum Urteil käme - ein unkonventionelles Finale erscheint gleichwohl wünschenswert.

Möglicherweise könnte das ja die Lösung sein, die Richter Christoffel am Dienstag im Koblenzer Gerichtssaal einem der Verteidiger von Christoph Daum im Verlauf des elften Verhandlungstages vorschlug: "Sollen wir uns auf dem Gang duellieren?" Christoffel ist nicht gerade von John Waynescher Statur, Kontrahent Ralph Meyer zu distingiert, als dass der festgefahrene Prozess um den Kokainmissbrauch des Fußball-Lehrers Daum auf diese archaische Weise zum Urteil käme - ein unkonventionelles Finale erscheint gleichwohl wünschenswert. Eine Verständigung zwischen der bisher zwar sehr begierigen aber auch substanzlosen Staatsanwaltschaft und einem zunehmend fassungslos den Prozess beobachtenden Angeklagten ist wohl nicht mehr möglich.

Und weil Daums Verteidiger den frühen Verdacht der Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht immer stärker erhärtet sehen, haben sie am Dienstag einen Befangenheitsantrag gestellt. Der wird die Fronten nicht aufweichen, erscheint aber zumindest als Verdachtsmoment nicht unbegründet zu sein. Hintergrund ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft vom 13. November, Daum einen Pflichtverteidiger zur Seite zu stellen, bis geklärt sei, ob Daums Anwälte einen Belastungszeugen zu bestechen versucht haben. Schon bei Antragstellung war allerdings klar, dass der Belastungszeuge R. nicht bestochen werden sollte, sondern seinerseits versucht hatte, Daum zu erpressen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat in dieser Sache inzwischen Ermittlungen aufgenommen, Richter Christoffel und seine Beisitzer haben hingegen bis gestern weder über den unsinnigen Antrag entschieden, noch die Staatsanwaltschaft aufgefordert, den Antrag inklusive des eigentlich ungeheuerlichen Vorwurfes zurückzuziehen.

Schon mehrfach im Verlauf des Prozesses haben auch neutrale Beobachter mutmaßen können, dass wenigstens eine stille Übereinkunft zwischen Kläger und Richter besteht. So hat es das Gericht nun schon in der elften Woche schweigend zugelassen, dass die Staatsanwaltschaft lediglich Zeugen zur Beweisaufnahme antreten lässt, die von Daums Kokaingebrauch allein aus den Presseberichten erfahren haben, und die stützten sich auch nur auf Gerüchte.

Höhepunkt der Mutmaßungen - und ebenfalls Teil der Begründung des Befangenheitsantrages - war die peinliche Vernehmung des Intimlebens der Zeugin H. Der gegenüber, einem Urlaubsflirt von Daums mitangeklagtem Kokainlieferanten K., hatte sich K. der Bekanntschaft Daums gebrüstet, ein Umstand, der allerdings nie bestritten wurde. Auch hat Daum selbst inzwischen längst den Kokaingebrauch eingestanden, für darüberhinausgehende Verfehlungen liegen keine Ermittlungsergebnisse vor, Verdachtsmomente auch nicht. Den Richter Christoffel hat das bisher nicht bekümmert. Der hat - ungerührt des Befangenheitsantrages - schon angekündigt, den Prozess auf Jahre hinaus auszudehnen. John Wayne ist tot, der kann Daum auch nicht helfen.

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