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Panorama: Er ist kein guter Junge Plagiat: Bushido muss Schadenersatz zahlen

Es läuft nicht rund für Bushido in den letzten Wochen: Sein mit viel Tamtam gestarteter Film „Zeiten ändern Dich“ konnte sich nur kurz in den Kinocharts halten, letzte Woche geriet er am Hermannplatz in eine Auseinandersetzung, und jetzt muss er auch noch tief in die Tasche greifen. Denn das Landgericht Hamburg hat den Berliner Rapper am Dienstag wegen Urheberrechtsverletzungen zur Zahlung von 63 000 Euro Schadensersatz verurteilt.

Es läuft nicht rund für Bushido in den letzten Wochen: Sein mit viel Tamtam gestarteter Film „Zeiten ändern Dich“ konnte sich nur kurz in den Kinocharts halten, letzte Woche geriet er am Hermannplatz in eine Auseinandersetzung, und jetzt muss er auch noch tief in die Tasche greifen. Denn das Landgericht Hamburg hat den Berliner Rapper am Dienstag wegen Urheberrechtsverletzungen zur Zahlung von 63 000 Euro Schadensersatz verurteilt. Es gab damit einer Klage der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary in weiten Teilen statt. In 13 Songs des 31-jährigen HipHoppers stellte das Gericht die rechtswidrige Übernahme von geschützten Tonfolgen fest. Zu den Stücken mit unerlaubten Samples gehören unter anderem „Sex in the City“, „Bloodsport“, „Goldrapper“ und „Es ist ok“. Deren weitere Auswertung wurde verboten. Das heißt: Die insgesamt elf Alben, Singles und Sampler, auf denen sich Stücke mit geklautem Material befinden, müssen aus dem Verkauf genommen werden. Neben Bushidos Erfolgsalbum „Von der Skyline zum Bordstein und zurück“ sind das unter anderem „Vendetta – Ersgutajunge Sampler Vol. 2“ sowie „Bravo Hits 56“.

Die Verwendung von Samples, Fragmenten bestehender Songs, ist eine nicht nur im HipHop übliche Technik. Allerdings wird im allgemeinen vor Veröffentlichung von den Plattenfirmen geklärt, ob und zu welchen Bedingungen das Zitat gestattet wird. So musste selbst Madonna bei Abba lange um ein Sample für ihren Hit „Hung Up“ betteln – und eine gute Stange Geld hinlegen. In Bushidos Fall ist dieses so genannte Clearing der Rechte offenbar unterblieben. Auch zu einer außergerichtlichen Einigung mit Dark Sanctuary kam es nicht, deshalb klagten die Franzosen. Das Urteil, zu dessen Verkündung Bushido nicht erschien, ist noch nicht rechtskräftig.

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