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Panorama: Ernst August: Prinz bekommt Güter im Osten nicht zurück

Ernst August Prinz von Hannover erhält die nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Grundstücke und Kunstgegenstände seiner Familie in Sachsen-Anhalt nicht zurück. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Montag endgültig entschieden.

Ernst August Prinz von Hannover erhält die nach dem Zweiten Weltkrieg enteigneten Grundstücke und Kunstgegenstände seiner Familie in Sachsen-Anhalt nicht zurück. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Montag endgültig entschieden.

Der 8. Senat lehnte einen Antrag des Welfenprinzen gegen eine Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts ab. Der Großvater von Ernst August sei auch deutscher Staatsbürger gewesen, das Verbot der Enteignung von ausländischen Eigentümern greife daher nicht, hieß es zur Begründung. Die Anwälte des Prinzen hatten argumentiert, der Großvater sei zum Ende des Krieges als britischer Staatsbürger Ausländer gewesen und hätte deshalb nicht enteignet werden dürfen.

Damit ist das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig. Das Magdeburger Gericht hatte die Forderung des Prinzen nach Rückgabe von Grundstücken in Sachsen-Anhalt im März abgelehnt. Dabei geht es unter anderem um zwei Schlösser, ein Klostergut, 10 000 Hektar Äcker und Wälder im geschätzten Wert im dreistelligen Millionenbereich. Der Großvater des Welfenprinzen hatte bei seiner Flucht 1945 das Vermögen zurückgelassen. Es wurde bis 1949 im Rahmen der Bodenreform enteignet.

Gegen das Magdeburger Urteil war keine Revision zugelassen worden. Daraufhin wandte sich der Prinz mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Die Bundesrichter teilten jedoch die Auffassung der Vorinstanz, dass der Großvater des Prinzen auch deutscher Staatsbürger war. Das besatzungsrechtliche Enteignungsverbot für ausländische Eigentümer habe aber nur für solche Menschen gegriffen, die nicht zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen.

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