zum Hauptinhalt

Panorama: Ethik-Debatte: Behinderter wird dafür entschädigt, dass er lebt

In Frankreich hat ein erstmaliges Urteil über die Entschädigung eines von Geburt an Behinderten eine heftige ethische Debatte ausgelöst. Das Kassationsgericht in Paris hatte dem schwerstbehinderten 17-jährigen Nicolas eine Entschädigung zugesprochen, weil er durch eine ärztlichen Fehldiagnose zur Welt gekommen war.

In Frankreich hat ein erstmaliges Urteil über die Entschädigung eines von Geburt an Behinderten eine heftige ethische Debatte ausgelöst. Das Kassationsgericht in Paris hatte dem schwerstbehinderten 17-jährigen Nicolas eine Entschädigung zugesprochen, weil er durch eine ärztlichen Fehldiagnose zur Welt gekommen war. Dieses Urteil des höchsten französischen Gerichts ebne der "privaten Eugenik" den Weg und führe zur Akzeptanz von "unwertem Leben", sagte ein Sprecher der Vereinigung für das Recht auf Leben am Sonnabend.

Geklagt hatte die Mutter des taubstummen, sehbehinderten und geistig stark zurückgebliebenen Jungen, die während der Schwangerschaft Röteln hatte. "Ich hätte das Kind abgetrieben, wenn die Ärzte mich rechtzeitig vor den Folgen dieser Krankheit gewarnt hätten", sagte sie. Die Ärzte seien Schuld daran, dass Nicolas mit diesen schweren Behinderungen auf der Welt sei.

Nach dem Urteil zeigte sie sich erleichtert. "Jetzt ist für Nicolas gesorgt, denn wir werden nicht immer für ihn da sein". Über die Höhe der Entschädigung entscheidet das Gericht später. In Kommentaren der französischen Presse wurde kritisiert, dass Leben als Beeinträchtigung betrachtet werden könne. "Es kommt noch der Tag, an dem unzufriedene Kinder ihre Eltern verklagen, weil sie sie in die Welt gesetzt haben", hieß es. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Verhandlung vor dem Kassationsgericht, der höchsten juristischen Instanz Frankreichs, eine Entschädigung für den Jungen abgelehnt. Dies könne eine "private Eugenik" fördern, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor zwei Wochen. Wenn genetisch geschädigte Embryonen im Namen ihres mutmaßlichen mangelnden Wohlbefindens abgetrieben würden, verberge sich dahinter eigentlich der Wille der Entscheidungsträger. Der Fall beschäftigte die französischen Gerichte seit acht Jahren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false