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Ein Flugzeug der Fluggesellschaft Etihad landete jetzt erst mit mehr als 30 Stunden Verspätung auf dem Flughafen in Düsseldorf.(Nordrhein-Westfalen).

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Etihad-Flug aus Abu Dhabi: Mit 30 Stunden Verspätung in Düsseldorf gelandet

Das schafft nicht einmal die Deutsche Bahn: Eine Maschine der Etihad aus Abu Dhabi kam jetzt erst mit 30 Stunden Verspätung in Düsseldorf an. Die Passagiere haben dennoch nur Aussicht auf eine normale Entschädigung.

Der Flug sollte sieben Stunden dauern - am Ende wurden es eineinhalb Tage. Mit mehr als 30 Stunden Verspätung ist am Sonntag ein Flugzeug aus Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Düsseldorf gelandet. Die Passagiere hätten schon am Startflughafen 13 Stunden in der Maschine ausharren müssen, weil Flug EY 23 wegen dichten Nebels am Persischen Golf nicht abheben konnte, berichteten sie.

Ein Sprecher der Fluggesellschaft Etihad bestätigte, dass dann noch eine lange Zwischenlandung in Wien nötig gewesen sei, weil ein 73 Jahre alter Passagier gestorben sei. Details zur Todesursache machte das Unternehmen nicht. In der österreichischen Hauptstadt hätten dann alle Passagiere übernachten müssen, da die Crew sonst ihre vorgeschriebene Flugzeit überschritten hätte, sagte der Etihad-Sprecher. Passagieren sei ein Hotel zur Übernachtung bereitgestellt worden.

Es habe ein „beispielloses Ausmaß von Flugunterbrechungen“ gegeben, schrieb die Airline und bat die Passagiere um Entschuldigung. In Abu Dhabi sei der Flughafen wegen starken Nebels geschlossen worden und anschließend mit den vielen wartenden Flugzeugen überlastet gewesen. Noch immer arbeitet die Fluglinie an den Nachwirkungen des Chaos. Seit Samstagmorgen seien 20 Flüge wegen starken Nebels in Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten gestrichen worden, Dutzende hätten sich verspätet, sagte ein Etihad-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur am Montag.

Drei Anläufe, um Kinder abzuholen

Nach Angaben des US-Senders CBS hatte eine andere Maschine nach San Francisco zwölf Stunden Verspätung vor dem Start. Passagiere berichteten, sie hätten die Wartezeit in ihren Maschinen auf dem Rollfeld verbringen müssen. Etihad sagte hingegen auf Anfrage, dass „niemand gezwungen wurde, in einem Flieger zu bleiben“. Allerdings hätten die Passagiere von Flug EY23 die Möglichkeit zum Aussteigen nicht wahrgenommen.

Die Fluggäste und ihre Angehörigen, die in Düsseldorf warteten, stellte das Flugchaos vor eine harte Belastungsprobe. Ein Mann aus den Niederlanden zeigte sich erbost über fehlende Informationen der Fluggesellschaft. Er war innerhalb von 24 Stunden dreimal nach Nordrhein-Westfalen gefahren, um seinen Sohn, seine Schwiegertochter und den Enkel abzuholen. Seine Familie hatte bei der verspäteten Ankunft eine Reise aus Südafrika über Abu Dhabi hinter sich.

Drei oder 30 Stunden: kein Unterschied für Entschädigung

Ein Flugzeug der Fluggesellschaft Etihad landete jetzt erst mit mehr als 30 Stunden Verspätung auf dem Flughafen in Düsseldorf.(Nordrhein-Westfalen).
Ein Flugzeug der Fluggesellschaft Etihad landete jetzt erst mit mehr als 30 Stunden Verspätung auf dem Flughafen in Düsseldorf.(Nordrhein-Westfalen).

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Über den Service der Fluggesellschaft gab es bei den Passagieren in Düsseldorf unterschiedliche Aussagen. So beklagten sich Reisende aus Belgien über Chaos in der Maschine. Andere lobten die Crew für ihr Handeln rund um den kranken Passagier. Sie sahen den Fehler eher beim Flughafen am Persischen Golf, weil dieser die vielen Maschinen am Boden nicht abfertigen konnte.

Trotz der außergewöhnlichen Belastung steht den Fluggästen indes nur eine normale Entschädigung zu. Ab einer Verspätung von drei Stunden sind das gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 250, 400 oder 600 Euro - je nach Flugstrecke. „Alle Ansprüche darüber hinaus sind extrem schwierig geltend zu machen“, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Ich muss konkret beweisen, dass mir ein weiterer Schaden entstanden ist“, erklärt der Jurist.

Das könne rein theoretisch ein sicherer Geschäftsabschluss sein, der verpasst wurde. Doch auch dann müsse das Gericht überzeugt werden, dass der Schaden auf jeden Fall nicht eingetreten wäre, wenn der Betroffene rechtzeitig das Ziel erreicht hätte.

30 Stunden allein begründen demnach noch keine zusätzliche Entschädigung über das Normalmaß hinaus. „Da hängt zwar jede Menge Ärger dran, aber kein konkreter Schaden für den Verbraucher“, sagt Verbraucherschützer Hummel. (dpa)

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