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Bislang waren die privaten nachrichten bei Facebook sicher vor dem Zugriff der Behörden. Das könnte sich nun ändern.

© dpa

Facebook-Urteil: Die Wahrheit wartet im Chat

Zum ersten Mal in der deutschen Rechtsgeschichte hat ein Richter den Facebook-Account eines Angeklagten beschlagnahmt. Ob er dessen Nachrichten lesen kann, ist trotzdem noch offen.

„Der Staat gegen Al Capone“: Diese Auseinandersetzung ging 1931 als der Kampf der USA gegen den allmächtigen Mafia-Boss in die Historie ein. Nun könnte unter der gleichen Überschrift deutsche Rechtsgeschichte geschrieben werden, allerdings ist „Al Capone“ in diesem Fall der Facebook-Name eines 20-Jährigen und seine Taten sind weniger dramatisch als jene des legendären Verbrechers aus Chicago. Er soll einem Freund über das soziale Netzwerk einen entscheidenden Tipp für einen Einbruch gegeben haben, den dieser bei einer Familie in Reutlingen begangen hat.

Der Amtsrichter Sierk Hamann hat deshalb den Account des 20-Jährigen beschlagnahmen lassen. Der auf Rechtsfragen im Netz spezialisierte Berliner Anwalt Tim Hoesmann bestätigt, dass es „der erste bekannte Fall dieser Art“ in Deutschland ist. Facebook spiele zwar bei den Ermittlungen schon lange eine Rolle – allerdings hätten Beamte bislang nur Zugriff auf die an der öffentlich einsehbaren Pinnwand geschriebenen Nachrichten. „In den USA ist die Beschlagnahmung von Accounts nicht ungewöhnlich, bei uns ist es schon alleine deshalb problematisch, weil Facebook keinen richtigen Sitz in Deutschland hat“, erklärt Hoesmann.

So wurde Richter Hamann vom US-amerikanischen Netzriesen auch an die Filiale in Dublin verwiesen, weil dort die Daten deutscher Facebook-Nutzer verarbeitet werden. Ob er die gewünschten Auskünfte erhält, ist noch offen. Das Problem für den Amtsrichter: Der Dienstweg dauert sehr lange und steckt voller bürokratischer Hürden. Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, schätzt das Vorhaben des Richters deshalb auch als „schwierig“ ein. Verstehen kann er diesen aber schon. „Soziale Netzwerke haben bei vielen die E-Mail ersetzt, und elektronische Briefe dürfen auf richterlichen Beschluss ja auch gelesen werden.“

Erst 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass elektronische Briefe grundsätzlich von der Polizei genutzt werden dürfen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht. Dass Facebook von nun an bereitwillig mit den deutschen Behörden kooperiert, bezweifeln jedoch sowohl Hoesmann als auch Stadler. Schließlich sei es für den Konzern immer mit Negativschlagzeilen verbunden, wenn dieser Daten oder Inhalte herausgeben muss.

Sicher sind sich die Experten, dass vergleichbare Fälle in Zukunft zunehmen werden, vor allem, wenn die Auseinandersetzung mit Facebook einmal durchgefochten wird und rechtsverbindliche Standards für die Zusammenarbeit mit den Behörden geschaffen werden. Bislang setzt Richter Hamann deshalb auf Kooperation, er hat den Angeklagten aufgefordert, seinen Account freiwillig durchleuchten zu lassen. Im Falle seiner Verurteilung hätte dieser dann weniger Kosten zu tragen. Dass der 20-Jährige darauf eingeht, darf bezweifelt werden. Angeklagte mit dem Namen „Al Capone“ sind – historisch betrachtet – für ihre Hartnäckigkeit bekannt.

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