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Der Angeklagte Ulvi K. im Mai 2014 im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Bayreuth (Bayern).

© dpa

Fall Peggy: Ulvi K. muss in Psychiatrie bleiben

Der im Fall Peggy freigesprochene Ulvi K. muss zumindest vorerst weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Von ihm gehe "nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit" aus, teilte das Landgericht Bayreuth am heutigen Mittwoch mit.

Der im Fall Peggy freigesprochene Ulvi K. muss zumindest vorerst weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus bleiben. Von ihm gehe „nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit“ aus, teilte das Landgericht Bayreuth am Mittwoch mit. Ulvi K. ist wegen sexuellen Missbrauchs von mehreren Kindern in der Psychiatrie untergebracht.

Nach Ansicht der Strafvollstreckungskammer sind in der Behandlung zwar Fortschritte erzielt worden, die auch zu Vollzugslockerungen geführt hätten. Die Therapie-Ziele seien aber noch nicht erreicht worden. In einem Jahr soll erneut überprüft werden, ob Ulvi K. im Maßregelvollzug bleiben muss.

2004 war der heute 37-Jährige aus dem oberfränkischen Lichtenberg wegen Mordes an dem bis heute verschwundenen Mädchen Peggy verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde der geistig behinderte Mann dann freigesprochen.

Der Fall Peggy ist einer der spektakulärsten Kriminalfälle der vergangenen Jahre in Deutschland. Die damals neun Jahre alte Schülerin verschwand im Mai 2001 im Landkreis Hof. Bis heute fehlt jede Spur von ihr. (dpa)

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