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Panorama: Feuerbestattungsgesetz: Die Urne im Wohnzimmer

Die Urne im Wohnzimmer soll nach Vorstellung der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen künftig die Grabstätte auf dem Friedhof ersetzen können. Die FDP brachte am Donnerstag einen Antrag im Düsseldorfer Landtag ein, das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahr 1934 entsprechend zu reformieren.

Die Urne im Wohnzimmer soll nach Vorstellung der FDP-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen künftig die Grabstätte auf dem Friedhof ersetzen können. Die FDP brachte am Donnerstag einen Antrag im Düsseldorfer Landtag ein, das Feuerbestattungsgesetz aus dem Jahr 1934 entsprechend zu reformieren. Die Liberalen berufen sich auf den im Grundgesetz verankerten freien Bürgerwillen.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Romberg wies darauf hin, dass die bestehenden Regelungen, die eine Aufbewahrung der Asche nach der Feuerbestattung nur auf dem Friedhof erlauben, ohnehin häufig umgangen würden. Angehörige brächten die Verstorbenen zur Verbrennung zum Beispiel in die Niederlande und führten die Asche dann illegal wieder nach Deutschland ein. "Dieser Leichentourismus ist überaus pietätlos", betonte Romberg. "Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist zu Lebzeiten eines der höchsten Rechtsgüter. Dieses Recht darf nicht mit dem letzten Atemzug vergehen. Wer zu Hause sterben will, soll dort auch seinen ewigen Frieden finden können, wenn er will", so Romberg.

Auch für die Trauernden könne es sinnvoll sein, die Urne mit der Asche des geliebten Menschen zu Hause aufzubewahren. Stefan Romberg, der von Beruf Arzt ist, fügt an: "Wir müssen jedem Menschen die Chance geben, gebührend zu trauern. Menschen, die nicht richtig trauern können, erleiden nämlich häufig Depressionen."

Auch einem sozialen Notstand will die FDP mit ihrem Antrag Abhilfe leisten. Denn die teuren Unterhaltskosten für Gräber könnten sich viele arme Witwen derzeit nicht leisten. Zudem habe, wer alt und gebrechlich sei, oft keine Möglichkeit, einen Friedhof aufzusuchen.

Nach Vorstellung der FDP sollen Angehörige künftig die verschlossene Urne von der Einäscherung mit nach Hause nehmen können. Der zuständigen Behörde müsse allerdings der Aufenthaltsort des Gefäßes mitgeteilt werden. In den westlichen Nachbarländern sei dieses Verfahren inzwischen üblich, auch andere Bundesländer arbeiteten derzeit an einer Revision der Bestimmungen, verteidigte die FDP ihren Vorstoß.

Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium will noch darüber hinausgehen und arbeitet bereits an einer Modernisierung des Bestattungsgesetzes, die im nächsten Jahr dem Landtag vorgelegt werden soll und zum Beispiel auch nicht-christliche Begräbniszeremonien berücksichtigen soll. Die Grünen äußerten sich aufgeschlossen über den Vorstoß der FDP.

Heftige Kritik kommt dagegen von der CDU. Sie lehnt die Liberalisierung ab, weil sie gegen das sittliche Gefühl weiter Bevölkerungskreise verstoße. So unterschiedlich die Totenkulte vergangener Kulturen auch gewesen sein mögen, "einen willkürlichen Umgang mit den menschlichen Überresten gab es nicht", heißt es in der Stellungnahme der CDU-Landtagsabgeordneten Tanja Brakensiek. Der Willkür im Umgang mit den Toten sieht die CDU Tür und Tor geöffnet, sobald dem FDP-Antrag statt gegeben werde. "Wer kontrolliert denn dann, ob Opa und Oma auf der Mülltonne oder dem Komposthaufen landen?", fragt Brakensiek. Sie möchte sich auch nicht mit der Frage befassen müssen, was mit einer im Garten vergrabenen Urne passiert, wenn ein Grundstück verkauft wird.

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