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Frankreich: Todkranke Lehrerin kämpft um Sterbehilfe

"Die Schmerzen fressen mich buchstäblich auf": Eine an einer seltenen Krebsart erkrankte Französin kämpft vor Gericht um ihr Recht, mit Hilfe eines Arztes sterben zu dürfen.

Wird Chantal Sébire das Recht erhalten, mit dem Beistand eines Arztes ihr Leiden zu beenden und aus dem Leben zu scheiden? Mit großer Anteilnahme verfolgt ganz Frankreich das Schicksal der unheilbar an Krebs erkrankten 52-jährigen Lehrerin, die vor einem französischen Gericht darum kämpft, zu einem von ihr selbst bestimmten Zeitpunkt in Würde zu sterben.

Dass dieser Zeitpunkt nach ihrem Wunsch möglichst bald sein soll, macht ihren Fall so dramatisch. Denn Chantal Sébire leidet an Ästhesioneuroblastom, einer äußerst seltenen Krebsart, von der weltweit nur 200 Fälle bekannt sind, die aber besonders heimtückisch ist. Der Tumor in der Nasenhöhle ist nicht zu operieren, er wächst immer weiter und bereitet ihr unmenschliche Qualen, für die es kein Mittel der Linderung gibt.

Für Sébire ist das die Hölle. „Die Schmerzen fressen mich buchstäblich auf“, hat sie in einem Fernsehinterview gesagt. Das war Ende Februar. Da sah man sie im Kreis ihrer drei Kinder, und ihr Anblick mag nicht wenige Fernsehzuschauer aufgewühlt haben. Nase und Augen waren von dicken Wülsten überwuchert. Man ahnte, wie hübsch und lebenslustig sie einmal war, und man verstand die Not, aus der sie sich an die Öffentlichkeit wandte. Seitdem hat sich ihre Lage weiter verschlimmert. Sie ist erblindet.

In ihrer Verzweiflung wandte sich Chantal Sébire mit einem Appell an Staatspräsident Nicolas Sarkozy. Der flehentlichen Bitte, ihr zum Sterben zu verhelfen, fügte sie eine Videokassette ihres Fernsehinterviews bei. Der Präsident sei „sehr erschüttert“, teilte ein Elysée-Sprecher mit, und er habe seinen Berater für Gesundheitsfragen beauftragt, ein Gremium höchster medizinischer Kapazitäten zu bilden, das sich mit dem Fall befassen solle. Deren Rat will Chantal Sébire nicht abwarten. Unterstützt von ihren Kindern reichte sie beim Tribunal de Grande Instance in Dijon eine Klage auf das Recht auf aktive Sterbehilfe ein.

Frankreich erlebt damit eine neue Debatte über eine Frage, die die Politiker mit einem Gesetz von 2005 geregelt glaubten. Es erlaubt Ärzten, unter bestimmten Bedingungen die lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen, was bis dahin verboten war. Aktive Sterbehilfe, in Frankreich immer noch Euthanasie genannt, bleibt jedoch weiter strafbar. Vergangenes Jahr protestierten mehrere tausend Ärzte mit dem Bekenntnis „Ich habe aktive Sterbehilfe geleistet“ gegen diese Unterscheidung, die viele Angehörige ihres Berufs zur Heuchelei zwinge. Daran wird sich nichts ändern. Ein neues Gesetz, das wie in der Schweiz den assistierten Selbstmord erlaubt, wird es vorerst nicht geben. „Wir stehen an der Grenze dessen, was die Gesellschaft beantworten kann“, erklärte Premierminister Francois Fillon.

Ganz ratlos wird das Gericht in Dijon, das am Montag seine Entscheidung verkünden will, indes nicht sein. Nach dem geltenden Gesetz könnte ein Arzt einen leidenden Patienten auf dessen Wunsch in ein künstliches Koma versetzen und so langsam sterben lassen. Doch diese „aktive Sterbehilfe auf kleiner Flamme“ lehnt Chantal Sébir ab. Sie will die Schwelle zum Tod im Beisein ihrer Kinder bewusst überschreiten.

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