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Zehn Jahre dauerte der Rechtsstreit. Das zuständige Amtsgericht muss nun noch einmal entscheiden.

© picture alliance / dpa

Freizeitbad in Berchtesgaden: Österreicher gewinnt in Karlsruhe Streit um Einheimischen-Rabatt

Ein Österreicher hat vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen ein Freizeitbad in Berchtesgaden gewonnen. Dort musste er 2,50 Euro mehr zahlen als Einheimische.

Weil er 2,50 Euro mehr Eintritt in eine deutsche Therme zahlen musste als die Einheimischen, ist ein Österreicher bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen - mit Erfolg. Eine solche Preisgestaltung verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, wie die Richter am Dienstag in Karlsruhe mitteilten. Das Freizeitbad im bayerischen Berchtesgaden nahe der Grenze zu Österreich hatte allen Besuchern eine Ermäßigung um etwa ein Drittel gewährt, die aus den fünf Heimatgemeinden kamen, die das Bad betrieben. Der Österreicher musste vollen Eintritt zahlen.

Der Mann streitet schon seit rund zehn Jahren für sein Recht. In den Vorinstanzen war er mit seiner Klage gescheitert. Das lasse sich „unter keinem Blickwinkel nachvollziehen“, sagten jetzt die Karlsruher Richter. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen - aber nur, wenn es dafür gute Gründe gibt, also zum Beispiel Auswärtige besonderen Aufwand verursachten. Das Bad sei aber gerade dafür ausgelegt, auch Besucher von weit her anzulocken. Im Zweifel hätte das Oberlandesgericht München den Europäischen Gerichtshof einschalten müssen, hieß es. Denn auch das EU-Recht verbietet Diskriminierung. Das zuständige Amtsgericht Laufen muss nun noch einmal entscheiden. (dpa)

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