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Fußraum zu eng: Autokäufer mit großen Füßen bekommt Preisminderung

Weil der Fußraum seines Sportcoupés zu klein ist, hat ein Autofahrer vor Gericht einen Teil des Kaufpreises zurückgefordert - mit Erfolg.

Ein Autokäufer mit großen Füßen bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück - weil der Fußraum seines Sportcoupés zu klein ist. Der Kläger und das Autohaus hätten einem Vergleich des Amtsgerichts in Wiesloch (Baden-Württemberg) zugestimmt, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Er bestätigte damit einen Bericht des Südwestrundfunks (SWR). Der 1,87 Meter große Mann mit Schuhgröße 47 erhält knapp 1700 Euro und damit fünf Prozent des Kaufpreises für einen Volvo C70 zurück.

Was ist passiert? Der Kläger könne nicht mit Lederschuhen fahren, da der Fußraum oberhalb des Gaspedals zu eng sei, erklärte der Gerichtssprecher. "Wenn ich mit Herren-Lederschuhen in Größe 47 fahre, kann ich mich da unten verhaken. Das ist aber eine gängige Größe." Er könne als Handelsvertreter nicht mit Sportschuhen bei Kunden auftauchen. Für den Aufwand, ständig seine Schuhe zu wechseln, forderte er eine Minderung des Kaufpreises. (mfa/dpa)

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