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Panorama: Gastarbeiterland Türkei: Nicht alles ist erlaubt: Jobben in der Türkei

Wer zum Jobben in die Türkei will, braucht eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, sagt die türkische Botschaft in Berlin. Die gibt es gegen Vorlage eines Vertrags mit dem späteren Arbeitgeber.

Wer zum Jobben in die Türkei will, braucht eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung, sagt die türkische Botschaft in Berlin. Die gibt es gegen Vorlage eines Vertrags mit dem späteren Arbeitgeber. Wer denkt, in seinem Traumberuf landen zu können, könnte aber enttäuscht werden: Die Berufswahl für Ausländer ist stark reglementiert. Apotheker und Krankenpfleger gehen leer aus. Auch Fotografen, Friseure, Rechtsanwälte und Chauffeure sind am Bosporus unerwünscht. Grund dafür sind Jahrzehnte alte Gesetze zum Schutz des türkischen Arbeitsmarkts. Triumphieren kann, wen die Liebe in die Türkei verschlagen hat: Wer eine Türkin oder einen Türken heiratet, bekommt die Staatsangehörigkeit und darf in allen Berufen arbeiten.

cdz

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