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Gerichtsurteil: Tödliche Dusche - Bewährung für Altenpfleger

Ein Pfleger in Osnabrück verbrühte im Sommer 2006 eine schwer kranke Frau mit einer viel zu heißen Dusche. Heute wurde er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Osnabrück - Die Richter verurteilen den 30-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der Pfleger habe aus Unachtsamkeit die 70 Jahre alte Wachkomapatientin eines Osnabrücker Heimes kurzzeitig mit 60 Grad heißem Wasser abgeduscht. Bei dem Vorfall im vergangenen Sommer erlitt die hilflose Frau an 15 Prozent ihres Körpers Verbrennungen zweiten Grades, an deren Folgen sie schließlich starb. Wie genau es dazu kommen konnte, konnte das Gericht nicht aufklären.

Bei Beachtung der Sorgfaltspflicht hätte der Tod der Frau nach Ansicht des Gerichts aber verhindert werden können. Der Altenpfleger, der beim Duschen der Frau alleine war, hatte ausgesagt, er habe die Temperatur an seiner Hand geprüft, aber nichts Ungewöhnliches bemerkt. Das glaubten die Richter ihm allerdings nicht. Einen technischen Defekt an der Dusche schloss das Gericht aus. (tso/dpa)

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