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Gerichtsverfahren: Erneute Revision im Fall der kleinen Karolina

Der Fall um den grausamen Tod der kleinen Karolina aus Bayern wird die Gerichte weiter beschäftigen. Die Verteidiger wollen notfalls bis vor den Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Augsburg/Dillingen - Sowohl der Verteidiger der Mutter der Dreijährigen, Zaneta C., als auch der Verteidiger ihres Lebensgefährten Mehmet A. kündigten an, wegen der Verurteilung wegen Mordes in Revision vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu ziehen. Sollte dieser die Revision zulassen, müsste der Fall ein drittes Mal verhandelt werden. Falls die Revision abgelehnt wird, wollen beide Verteidiger im Auftrag ihrer Mandanten bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ziehen.

Zaneta C. und Mehmet A. waren im Mai in einem neu aufgerollten Verfahren vor dem Landgericht München II wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Für den Hauptangeklagten Lebensgefährten stellten die Richter zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Karolina war im Januar 2004 nach tagelangem Martyrium nackt, kahlgeschoren und mit schwersten Verletzungen in der Damentoilette des Weißenhorner Krankenhauses gefunden worden. Das Mädchen war nicht mehr zu retten und starb drei Tage später an einer Gehirnblutung.

Das Urteil sei zu hart

Der Verteidiger der Mutter, der Augsburger Rechtsanwalt Ralf Schönauer, begründete seine Revision gegen das nun schriftlich vorliegende Urteil damit, dass das Urteil zu hart sei. Zaneta C. habe nicht wegen Mordes verurteilt werden dürfen. Der Verteidiger des Freunds der Mutter, der Dillinger Anwalt Georg Zengerle, begründete die Revision damit, dass das Gericht die von einem Gutachter bestätigte verminderte Steuerungsfähigkeit seines Mandanten nicht anerkannt habe. Er wolle nun prüfen lassen, ob in dem Prozess gestellte Beweisanträge zu Recht abgelehnt worden seien. Außerdem wolle er klären lassen, ob der BGH in der ersten Revision zu Recht München als Gerichtsstandort für die Neuauflage bestimmt hatte.

In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Memmingen waren die beiden nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden; gegen dieses Urteil war die Staatsanwaltschaft erfolgreich in Revision gegangen. (tso/AFP)

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