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Gedenken an die Opfer des Germanwings-Absturzes bei der Lufthansa.

© rtr

Germanwings Flug 4U 9525: Depressive Erkrankung des Copiloten war auch US-Behörde bekannt

Andreas Lubitz hatte im Rahmen seiner Ausbildung zum Lufthansa-Piloten in den USA einen Flugschein beantragt und diesen wegen seiner vorhergegangenen schweren Depression zunächst nicht erhalten.

In den USA sind am Donnerstag mehrere Unterlagen der Flugaufsichtsbehörde FAA zum Gesundheitszustand des Gemanwings-Copiloten Andreas Lubitz veröffentlicht worden. Aus den Unterlagen, die unter anderen die "New York Times" und "CNN" ausgewertet haben, geht hervor, dass auch die FAA (Federal Aviation Administration) von einer schweren, im Jahr 2010 allerdings abgeklungenen Depression Lubitz' wusste. Der junge Mann war im Rahmen seiner Lufthansa-Ausbildung zum Piloten in den USA und bewarb sich dort ebenfalls um eine Flugerlaubnis.

Die Akten konnten von den Medien auf Grundlage des "Freedom of Information Act" angefordert werden. Aus ihnen wird deutlich, dass die Erkrankung Lubitz' auch für die FAA letztlich kein Grund war, dass dieser die Ausbildung zum Piloten im Jahr 2010 nicht weiter fortsetzen sollte. Allerdings wurden zunächst Zweifel an seiner medizinischen Eignung geäußert, eine Flugberechtigung zu erhalten. Erst nach Vorlage weiterer ärztlicher Atteste und Berichte über die frühere, ausgeheilte Erkrankung wurde das notwendige Zertifikat erteilt. Allerdings mit dem Zusatz, dass es ihm "aufgrund der Krankheitsgeschichte" verboten sei, ein Flugzeug zu fliegen, sollten beispielsweise "neue Symptome" auftreten oder weitere Behandlungen sowie Medikation notwendig werden.

Ein Lufthansa-Sprecher sagte am Donnerstag, dass das Unternehmen jetzt zum ersten Mal von den FAA-Unterlagen erfahren habe. Mit Verweis auf laufende Ermittlungen wollte er sich darüber hinaus nicht zu der neuen Veröffentlichung und dem Fall Lubitz äußern.

Andreas Lubitz hatte nach Angaben der französischen Staatsanwaltschaft den Germanwings-Flug 4U 9525 am 24. März diesen Jahres in den französischen Alpen bewusst in ein Bergmassiv geflogen. Dabei starben insgesamt 150 Menschen. In den Monaten vor dem Absturz hatte er sich im Februar und März 2015 an die Uniklinik Düsseldorf gewandt. Die Untersuchung seiner Düsseldorfer Wohnung durch die Polizei hatte ergeben, dass Lubitz auch bei fünf niedergelassenen Ärtzen vorstellig gewesen war. Für den 24. März hatten die Ermittler eine zerissene Krankschreibung in seiner Wohnung gefunden.

Aus den von der FAA veröffentlichten Dokumenten geht hervor, dass Lubitz zwischen Januar und Oktober 2009 mindestens mit den Medikamenten Cipralex und Mirtazapin behandelt wurde, die beide bei depressiven Erkrankungen verschrieben werden. In diesem Zeitraum hatte er seine im Jahr 2008 begonnene Piloten-Ausbildung unterbrochen. Nachdem die Behandlung der schweren Depression beendet war, hatte er bei der Lufthansa im Jahr 2009 um Wiederaufnahme in das Ausbildungsprogramm gebeten. Nach entsprechenden medizinischen Tests und weiteren Standard-Tests für Bewerber wurde diesem Wunsch entsprochen. In der Lufthansa-Akte des Verstorbenen fand sich auch ein Hinweis auf seine vorangegangene Erkrankung und ein Vermerk, dass nach einem Wiederaufflammen der selbigen die Flugerlaubnis entzogen würde. Allerdings wurde Andreas Lubitz auch nach Angaben aus Unternehmenskreisen in den Jahren nach 2009 nicht mehr von psychatrischen Experten speziell untersucht.

Nach den FAA-Unterlagen, die jetzt auch im Internet einsehbar sind, hat Lubitz in den USA möglicherweise zunächst versucht, die psychische Erkrankung zu verschweigen, sie dann aber doch offengelegt. Im Anschluss wurde ihm eine Flugeignung am 8. Juli 2010 zunächst nicht zuerkannt, verbunden mit der Aufforderung, weitere Unterlagen einzureichen. Der Arzt, der Andreas Lubitz in Deutschland behandelt hatte, schickte dann eine entsprechende Übersicht über den Krankheitsverlauf und die entsprechende Therapie. Am 28. Juli 2010 erhielt Andreas Lubitz von der FAA das Zertifikat, das ihm die Eignung zusprach, ein Flugzeug zu fliegen - mit der entsprechenden Einschränkung, diese verfalle sofort, sollten erneut Krankheitssymptome auftauchen.

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