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Gesetzesänderung: Verbot von Dreifachnamen steht auf der Kippe

Seit Loriots legendärem Badewannenstreit zwischen Herrn Müller-Lüdenscheid und Dr. Kloebner ist der Doppelname humoristisch fest verankert. Das Bundesverfassungsgericht steht möglicherweise vor einer Lockerung des Namensrechts bei Ehepaaren.

Eigentlich wäre der Fall ganz einfach. Ein Münchner Anwalt heiratet eine Zahnärztin, sie nimmt - ganz klassisch - seinen Namen an, möchte aber zugleich ihren Namen per Bindestrich hinzufügen. Kein Problem, sagt das deutsche Recht, Doppelnamen sind seit 1957 erlaubt. Die Sache hat aber doch einen Haken, und deshalb hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall beschäftigt: Der Anwalt hat bereits einen Doppelnamen - und die Dreierkette ist namensrechtlich verboten.

Natürlich konnten sich die Teilnehmer der Karlsruher Anhörung am Dienstag dem humoristischen Aspekt des Mehrfachnamens nicht ganz entziehen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verheiratete Herrn Müller-Lüdenscheid kurzerhand mit Dr. Kloebner, dessen erbitterten Kontrahenten aus Loriots Badewanne. Und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) illustrierte das Verwirrungspotenzial der Namensketten durch eine Ehe zwischen Müller-Lüdenscheid-Kloebner und von Bülow-Hamann.

Mehr Flexibilität wird gefordert

Dagegen löste der Hinweis von Angelika Nake vom Deutschen Juristinnenbund unter den Karl-May-Lesern im Sitzungssaal stille Gedächtnisübungen aus. "Im arabischen Raum" kämen die Menschen doch auch mit langen Namen zurecht, unterstrich sie ihr Plädoyer für mehr Flexibilität. Während das Publikum grübelte: Wie hieß er noch gleich - Hadschi Halef Omar Ben Hadschi Abul Abbas Ibn Hadschi Dawud al Gossarah, oder?

Rüdiger Zuck, Anwalt des Münchner Paares, sah sich eher für die ernsten Aspekte des Falls zuständig. Doch auch er schien das Problem eher im deutschen Ordnungssinn zu sehen. Selbst im europäischen Ausland sei man meist liberaler, in Portugal etwa, oder in Italien. Schließlich war sein Mandant in erster Ehe mit einer Italienerin verheiratet. Und im dortigen Register durfte die Frau sogar einen Namen eintragen, der - etwas abgeändert - ungefähr so klang: Bonacqua-Bonacqua-della-Croce-Hintz-Mahlstein.

Verbundenheit zu Kindern Ausdruck verleihen

Der renommierte Verfassungsrechtler machte die vielfältigen Funktionen des Namens deutlich. Mit ihrem eigenen Namen möchte die Frau ihre Verbundenheit zu ihren beiden Töchtern aus erster Ehe ausdrücken; wichtig sei der Name aber auch für die Zahnarztpraxis. Ähnlich ist es bei ihrem Mann: Würde er seinen Namen vom Schild seiner langjährigen Kanzlei entfernen, "müsste er eigentlich wieder bei Null anfangen."

Auslöser der nun beanstandeten Neuregelung war seinerzeit das Verfassungsgericht selbst, Hort des liberalen Namensrechts. 1991 hatte Karlsruhe die damals gültige Doppelnamenregelung gekippt, weil sich seinerzeit im Streitfall der Mann durchsetzen konnte - das war ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Doppelname für Nachwuchs wurde nicht Gesetz

Also machte sich die schwarz-gelbe Koalition an die Novelle und wollte in den ersten Entwürfen in Sachen Doppelnamen sogar relativ großzügig sein; Eltern sollten sogar ihren Kindern Doppelnamen geben können. Erst auf Drängen der CSU kam eine restriktivere Regelung zustande: Um der Bildung von drei- oder mehrgliedrigen Nachnamen einen Riegel vorzuschieben, ist Eheleuten die sonst übliche Kombination der beiden Namen verwehrt, wenn bereits ein Doppelname im Spiel ist. Auch der Doppelname für den Nachwuchs wurde nicht Gesetz.

Christine Hohmann-Dennhardt, einzige Doppelnamenträgerin im Ersten Senat, wollte dem Gesetzgeber in diesem Punkt die Gestaltungsfreiheit zwar nicht grundsätzlich absprechen. Sie meldete aber Zweifel an, ob die Regelung "stimmig" sei. An anderer Stelle erlaube der Gesetzgeber durchaus die Bildung von Doppelnamen: Wenn Frau Müller Herrn Schulze heiratet und sich Müller-Schulze nennt, darf sie nach der Scheidung beide Namen behalten - und sogar an einen neuen Gatten weitergeben. "Wie reimt sich das mit dem Verbot der Mehrfachnamen?", wollte die Richterin wissen.

Norbert Demuth[ddp]

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