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Getöteter Fabrikantensohn: Elf Jahre Haft für Angeklagten

Das Frankfurter Landgericht hat im Prozess um den getöteten Fabrikantensohn Andreas Sascha Grimm den Täter zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Frankfurt/Main - Dem 23 Jahre alten Angeklagten Jens A. habe keines der drei Mordmerkmale aus der Anklage nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Drescher am Mittwoch. Einziges und nahe liegendes Motiv des Angeklagten sei Eifersucht gewesen, weil kurz zuvor seine Lebensgefährtin sexuellen Kontakt mit Grimm hatte. Der Richter appellierte erneut an Jens A., das Versteck der Leiche Grimms zu nennen und stellte dafür Hafterleichterungen in Aussicht.

Der seit Jahren kokainsüchtige Angeklagte hatte zugegeben, seinen Freund Grimm am 15. Oktober 2004 in seiner Frankfurter Wohnung erschossen zu haben. Das Versteck der Leiche seines 25 Jahre alten Opfers hatte der Angeklagte auch während des viermonatigen Prozesses nicht offenbart. Das Gericht wertete die Ausführungen des Deutsch- Jordaniers als Teilgeständnis. "Damit hat er den Eltern wenigstens die Sicherheit gegeben, dass Andreas Grimm tatsächlich in dieser Wohnung gestorben ist."

Das Opfer beschrieb der Richter in seiner Urteilsbegründung als "normalen jungen Mann", der mehrere Gesichter gehabt habe. Drogen habe er bereits im Internat und während des Studiums an einer Privatuniversität zu sich genommen. Mit seinem Verhältnis zur Lebensgefährtin seines Freundes habe er eine "Mitursache für die Tat gesetzt".

Das Gericht ging in seinem Urteil davon aus, dass der schmächtige Täter die Leiche gemeinsam mit unbekannten Mittätern am Tag nach dem tödlichen Pistolenschuss im Westerwald beseitigt hat. Dort war das Handy des Mannes für den fraglichen Zeitraum geortet worden. Die Nebenklageanwältin Eva Dannenfeldt wiederholte nach dem Urteil ihre Theorie, dass die Leiche Spuren eines heimtückischen Mordes tragen könnte. Sie hatte als einzige auf eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mordes plädiert. Über eine Revision beim Bundesgerichtshof müsse sie mit der Familie beraten, sagte sie. (tso/dpa)

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