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Panorama: Grundgesetzänderung: Handy-Verbot am Steuer

Autofahrer und Radfahrer mit Handy am Ohr können ab dem kommenden Jahr mit 60 Mark Verwarngeld bestraft werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag für eine Grundgesetzänderung.

Autofahrer und Radfahrer mit Handy am Ohr können ab dem kommenden Jahr mit 60 Mark Verwarngeld bestraft werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag für eine Grundgesetzänderung. Autofahrer dürfen künftig während der Fahrt weder telefonieren, wenn dafür das Handy oder der Autotelefonhörer aufgenommen oder gehalten werden muss, noch Daten aus dem Internet abrufen oder Kurzmeldungen verschicken.

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