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Haiti: Berliner Helfer missbrauchte Straßenkind

Der Junge war in einer Hilfseinrichtung untergebracht, die der Täter unterstützte. Jetzt wurde der 58-Jährige verurteilt. Er ist bereits einschlägig vorbestraft.

Wegen mehrfachen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ist 58-jähriger Berliner am Montag vor dem Landgericht Landshut zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der pädophil veranlagte Mann hatte auf Haiti eine Hilfseinrichtung für Straßenkinder unterstützt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er mit einem der dort untergebrachten Jungen bei mehreren Besuchen in der Karibik insgesamt viermal sexuellen Kontakt.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht hinter den Anträgen von Anklage und Verteidigung zurück. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten gefordert, die Verteidigung hatte auf fünf Jahre plädiert. Gegen das Urteil ist Revision möglich. Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen jeweils prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen.

Gegen den Mann wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch wegen weiterer Missbrauchstaten an vier anderen Jungen auf Haiti ermittelt. In diesen Fällen wurde noch keine Anklage erhoben.

Der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte 58-Jährige hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt. Er habe sich in den Jungen verliebt und seine Gefühle nicht im Griff gehabt. Auch in seinem Schlusswort drückte der Mann sein Bedauern aus. Das Gericht wertete das Geständnis als strafmildernd.

Vehement bestritt der Angeklagte am Montag aber den Vorwurf, er habe seine humanitären Initiativen als Vorwand benutzt, um in Kontakt zu Kindern zu gelangen. Der vierfache Vater hatte unter anderem in Berlin einen Afrika-Hilfsverein gegründet und dafür nach eigenen Angaben auch öffentliche Fördergelder eingeworben. Der Angeklagte selbst war bis zu seiner Verhaftung bei dem Afrika-Verein angestellt.

Der 58-Jährige war im vergangenen Jahr am Flughafen München festgenommen worden, als er versuchte, den Jungen nach Deutschland einzuschleusen. Auch diese gescheiterte Schleusung und der Besitz von Kinderpornos flossen am Montag in das Strafmaß ein.

Eine Sicherungsverwahrung für den Angeklagten lehnte das Gericht ab. Allerdings soll der Mann während seiner Haftzeit eine Therapie machen.

Der missbrauchte Junge lebt nach Angaben der Ermittlungsbehörden heute bei einer deutschen Pflegefamilie. Nicht endgültig geklärt werden konnte das Alter des Opfers. Den Gutachtern zufolge aber war der Junge zum Tatzeitpunkt nicht älter als 13 Jahre.

Ein ursprünglich mitangeklagter 27-jähriger brasilianischer Staatsbürger war bereits im Vorfeld zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte bei der Schleusung geholfen, indem er sich als Vater des Jungen ausgab. dapd

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