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Die Angeklagte sitzt am Montag vor Prozessbeginn im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude in Hamburg. Vor dem Hamburger Landgericht begann am Montag das Strafverfahren gegen die 30 Jahre alte Mutter wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung.

© dpa

Hamburger Landgericht: Prozess: Mutter soll Kind mit verseuchten Spritzen gequält haben

Ein kleiner Junge wird schwer krank, es geht um Leben und Tod. Die Mutter wacht ständig an seinem Bett, scheinbar liebevoll. Tatsächlich soll sie dem Kind gefährliche Bakterien gespritzt haben. Vor Gericht geht es nun um ihre Schuld und ihre Schuldfähigkeit.

Eine Mutter soll ihr Kind über Monate hinweg mit verseuchten Spritzen gequält haben und steht deswegen seit Montag vor dem Hamburger Landgericht. Die 30-Jährige habe ihrem dreijährigen Sohn im Jahr 2013 über Monate mit Fäkalien, Speichel oder Blumenwasser vermischte Substanzen unter die Haut oder in die Blutbahn gespritzt, hieß es in der Anklageschrift. Der Junge bekam demnach heftige Schmerzen, Fieberschübe und Abszesse, sein Blutdruck fiel ab und die Sauerstoffsättigung seines Blutes sank. Er lag mehrfach im Krankenhaus, zeitweise befand er sich in Lebensgefahr auf der Intensivstation.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte unter dem sogenannten Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom leidet. Dabei macht ein Mensch einen anderen bewusst krank oder täuscht eine Krankheit vor, um Zuwendung zu erreichen. Die Mutter war stets an der Seite ihres Kindes. Wenn sich sein Zustand besserte und es nach Hause entlassen wurde, gab ihm die Mutter nach Darstellung der Staatsanwaltschaft erneut eine verseuchte Injektion. Die Ärzte gingen schließlich von einer Krebserkrankung aus und planten eine Knochenmarkstransplantation mit Chemotherapie. Dann aber fiel das Verhalten der 30-Jährigen auf, die Ärzte stellten sie zur Rede und trennten sie von dem Kind. Zwei Wochen später war das Kind wieder zu Hause, mit normalen Blutwerten. Nach Verlesung der Anklage schloss das Gericht am Montag die Öffentlichkeit von dem Verfahren aus.

Zur Begründung der Kammerentscheidung erklärte das Gericht, in dem Verfahren werde auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung erörtert werden. Dabei könnten intime Details aus dem absoluten Kernbereich der Persönlichkeit zur Sprache kommen. Ob die 30-Jährige vermindert schuldfähig ist, muss das Gericht aufgrund von Gutachten feststellen. „Wir gehen davon aus, dass sie nicht schuldunfähig ist“, hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft vor Prozessbeginn erklärt. Die zierliche Frau mit langen braunen Haaren verbarg sich vor den Blicken der Zuschauer und Pressevertreter.

Sollte die Mutter schuldig gesprochen werden, drohen ihr wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Verletzung der Erziehungspflicht zwischen einem und 15 Jahren Haft. Das Gericht hat vier weitere Verhandlungstermine angesetzt. Mit einer Urteilsverkündung wird Anfang Oktober gerechnet. (dpa)

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