zum Hauptinhalt

Panorama: Heimliche Hinweise im Arbeitszeugnis

"Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten." Eine Krankenschwester hat vor dem Landgericht Hamm durchgesetzt, dass dieser Satz aus dem Arbeitszeugnis gestrichen wird, weil er den Eindruck erweckt, sie habe von sich eine hohe Meinung und vertrage deshalb keine sachliche Kritik.

"Sie war sehr tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten." Eine Krankenschwester hat vor dem Landgericht Hamm durchgesetzt, dass dieser Satz aus dem Arbeitszeugnis gestrichen wird, weil er den Eindruck erweckt, sie habe von sich eine hohe Meinung und vertrage deshalb keine sachliche Kritik. Die Kammer nutzte die Urteilsbegründung, um auch andere einschlägige "Geheimcodes" in Arbeitszeugnissen zu knacken. "Er verfügt über Fachwissen und hat ein gesundes Selbstvertrauen" heiße nichts anderes als: "Er klopft große Sprüche, um mangelndes Fachwissen zu überspielen". "Er war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen" bedeute, "er ist ein unangenehmer Zeitgenosse und Wichtigtuer, dem es an Kooperationsbereitschaft fehlt". Auch der Satz "sie ist eine anspruchsvolle und kritische Mitarbeiterin" könne übersetzt werden mit: "Sie war eigensüchtig, pocht anderen gegenüber auf ihre Rechte und nörgelt gern". Im Kollegenkreis "als tolerante Mitarbeiter geltende" Beschäftigte seien für Vorgesetzte stets "ein schwerer Brocken". Nach dem Urteil dürfen Zeugnisse nicht mit Geheimzeichen und verschlüsselten Formulierungen versehen werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false