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Panorama: Heimlicher Gentest für Väter nutzlos

Die allein sorgeberechtigte Mutter muss zustimmen

Celle (dpa). Ein „offiziell anerkannter“ Vater kann seine Vaterschaft vor Gericht nicht mit einem heimlichen Gentest anfechten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach Angaben einer Sprecherin vom Dienstag entschieden. Der 33Jährige hatte ein Kaugummi seiner 1994 geborenen angeblichen Tochter untersuchen lassen, ohne dass die sorgeberechtigte Mutter zugestimmt hatte. Der Test hatte seine Vaterschaft ausgeschlossen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Revision zugelassen. Der Kläger hat sich bereits an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewandt. (Az.: 15 UF 84/03) Wenn ein privater DNA-Test ohne die Einwilligung der allein sorgeberechtigten Mutter gemacht wurde, verstoße das gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Er sei dann in einem Prozess nicht zu verwerten, entschied das Oberlandesgericht. Zudem sei bei privat beauftragten Tests keine Identitätsgarantie der Speichelproben gegeben, sagte die Sprecherin.

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