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Panorama: Hopfen und Malz

Ein Brauer will das Reinheitsgebot kippen

Leipzig - Das deutsche Reinheitsgebot ist strikt. Bier heißen darf nur, was aus den für viele Bierliebhaber vier Zutaten besteht: Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser. Doch ein Brauer findet sich damit nicht ab und klagt heute vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Helmut Fritsche, Inhaber der Klosterbrauerei Neuzelle will seinen „schwarzen Abt“ – ein mit Zucker versetztes Schwarzbier – als Bier vertreiben. „Was ausländische Anbieter dürfen, muss auch für einheimische Brauer gelten. Alles andere ist diskriminierend“, sagte er dem Tagesspiegel. In der Tat gelten ungleiche Bedingungen: Kreationen wie Pfirsich- oder Kirschbier aus Nachbarländern stehen als Bier im Supermarktregal – deutsche Anbieter von fantasievollen Bierprodukten müssen sich das B-Wort verkneifen. Für den als Bierrebell bundesweit bekannt gewordenen Unternehmer typisch für den Standort Deutschland: „Innovativen Mittelständlern werden Hürden in den Weg gelegt.“

Das zuständige Landesministerium in Potsdam sieht das anders: „Wir müssen den weltweiten Ruf des deutschen Bieres verteidigen“, so Sprecher Jens-Uwe Schade gegenüber dem Tagesspiegel. Die Genehmigung verweigerte das Ministerium bisher mit einer EU-Sonderregel für deutsches Bier, mit der sich eine Aufweichung des Reinheitsgebots verhindern lässt, da sie dem nationalen Recht einen Vorrang vor dem europäischen Recht einräumt. Bestätigt das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsauffassung, will Fritsche beim Bundesverfassungsgericht klagen.

Alexander Bürgin

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