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Panorama: In Deutschland nicht denkbar? Feuerwerkslager in Wohngebieten verboten

Eine Explosionskatastrophe wie im niederländischen Enschede hätte sich nach Darstellung des Verbandes der pyrotechnischen Industrie in Deutschland nicht ereignen können. "Die Gesetze sind so, dass sich Lager für Feuerwerkskörper überhaupt nicht in Wohngebieten befinden dürfen", sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Klaus Gotzen, am Sonntag.

Eine Explosionskatastrophe wie im niederländischen Enschede hätte sich nach Darstellung des Verbandes der pyrotechnischen Industrie in Deutschland nicht ereignen können. "Die Gesetze sind so, dass sich Lager für Feuerwerkskörper überhaupt nicht in Wohngebieten befinden dürfen", sagte der Geschäftsführer des Verbandes, Klaus Gotzen, am Sonntag. "Die Sicherheitsvorkehrungen sind bei uns sehr scharf. So etwas wie in Enschede sollte sich hier nicht ereignen können." Nach Gotzens Angaben gibt es in Deutschland zwölf größere Hersteller von Feuerwerkskörpern.

In der zweiten Sprengstoffverordnung seien die Vorschriften zu ihrer Herstellung und Lagerung genau festgehalten. Unter anderem dürften sie in großen Mengen nur in Bunkern und mit genau definierten Sicherheitsabständen zu Wohngebäuden gelagert werden. Auch die Zahl der Personen, die sich gleichzeitig auf einem solchen Firmengelände aufhalten dürfen, sei begrenzt. So solle im Falle eines Unglücks die Zahl der Opfer möglichst gering gehalten werden. Zudem müssten die Fabrikgebäude so gebaut sein, dass sie im Falle einer Explosion in sich selbst zusammenstürzen und herumfliegende Gesteinsbrocken kaum Schäden anrichten.

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