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Die Todeszelle des berüchtigten Huntsville-Gefängnisses in den USA. (Archiv)

© Paul Buck/dpa

Jahresbericht zur Todesstrafe: Amnesty verzeichnet so wenig Hinrichtungen wie lange nicht

Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe sei nicht mehr umzukehren, meint Amnesty. In China gab es 2018 mutmaßlich allerdings mehrere Tausend Hinrichtungen.

Die Zahl dokumentierter Hinrichtungen ist im vergangenen Jahr um etwa ein Drittel gesunken und hat nach Angaben von Amnesty International den niedrigsten Stand seit zehn Jahren erreicht. Die Menschenrechtsorganisation verzeichnet in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Bericht zur Todesstrafe im Jahr 2018 mindestens 690 Hinrichtungen in 20 Staaten. Im Vorjahr waren es noch 993 Exekutionen in 23 Staaten. Allerdings gebe es eine erhebliche Dunkelziffer vor allem in China, wo auch 2018 mutmaßlich mehrere Tausend Menschen hingerichtet worden seien, heißt es in dem Jahresbericht.

„Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer“, stellt die Organisation fest. Vier Länder waren demnach für 78 Prozent der dokumentierten Exekutionen verantwortlich: Iran (mindestens 253), Saudi-Arabien (149), Vietnam (mindestens 85) und der Irak (mindestens 52).

Todesstrafe meist nach unfairen Prozessen verhängt

Die insgesamt erhebliche Abnahme der Hinrichtungen habe im Wesentlichen zwei Ursachen: „Zum einen haben einige derjenigen Länder, die weltweit immerfort für das Gros der Hinrichtungen verantwortlich sind, wie Irak, Iran, Pakistan und Somalia die Anwendung der Todesstrafe zurückgefahren“, stellt die Organisation fest. „Zum anderen verringerte sich auch die Zahl der Länder, von denen bekannt wurde, dass sie Hinrichtungen durchgeführt haben.“

In der Mehrheit der Länder, die Menschen zum Tode verurteilen oder hinrichten, werde die Todesstrafe nach Prozessen verhängt, die nicht den internationalen Rechtsstandards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen, stellen die Autoren fest. In einigen Fällen basierten Urteile auf Aussagen, die durch Folter oder Misshandlung erpresst worden sein könnten – so in Ägypten, Bahrain, China, Irak, Iran und Saudi-Arabien.

Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, erklärte: „Die Todesstrafe ist grausam, unmenschlich, verstößt gegen das Recht auf Leben und gegen den Geist der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.“ Zwei Drittel der Staaten weltweit hätten die Todesstrafe abgeschafft oder verhängten sie nicht mehr.

Aber Amnesty habe 2018 auch Rückschritte dokumentieren müsste, erklärte Beeko der Deutschen Presse-Agentur. In Thailand fand demnach im Juni die erste Hinrichtung seit 2009 statt. Botswana (2), Sudan (2) und Taiwan (1) vollstreckten zum ersten Mal nach 2016 wieder Hinrichtungen.

„Wo Staaten an der Todesstrafe festhalten, sollte die Staatengemeinschaft zumindest darauf dringen, dass das völkerrechtliche Verbot der Verurteilung und Hinrichtung von Minderjährigen beachtet wird und diese Urteile umgewandelt werden“, so Beeko. „Auch müssen, gerade in Staaten mit der Todesstrafe, die Einhaltung des absoluten Folterverbotes sowie grundlegende rechtsstaatliche Standards wie das Recht auf Anhörung, auf einen Rechtsbeistand und ein faires Verfahren gewährleistet und unabhängig überprüfbar sein.“ Dies sei in den wenigsten Ländern, die heute noch hinrichten, gegeben. (dpa)

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