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Gustl Mollath.

© dpa

Justizopfer: Gustl Mollath ruft erneut Karlsruhe an

Gustl Mollath lässt nicht locker. Das zu Unrecht in die Psychiatrie eingewiesene Justizopfer ruft jetzt erneut das Bundesverfassungsgericht an. Mollath wird dabei weiterhin von Rechtsanwalt Gerhard Strate vertreten.

Der langjährige Psychiatriepatient Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zu der Auskunft zwingen, wie lange er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen hat. Wie Mollaths Anwalt Gerhard Strate sagte, hat er beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Gustl Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war. Der heute 57-Jährige war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Anstalt untergebracht, ehe er im Sommer 2013 in Freiheit kam und sein Fall neu aufgerollt wurde.

Verteidiger Gerhard Strate fordert das Oberlandesgericht Bamberg heraus

„Das OLG Bamberg war nach dem unmissverständlichen Tenor aus Karlsruhe zu einer erneuten Entscheidung aufgerufen worden, ist dem aber bislang nicht nachgekommen“, sagte Gerhard Strate. Dies stelle eine Missachtung einer vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidung dar und verstoße damit gegen das Grundgesetz. Gerichtssprecher Franz Truppei entgegnete: „Herr Mollath wurde 2013 aus der Psychiatrie entlassen, damit ist das Ergebnis bereits herbeigeführt.“ Der Strafsenat sehe die Sache deswegen als erledigt an.

Gustl Mollath war 2006 auf gerichtliche Anordnung hin in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte einer Bank hingewiesen habe.

Strate betonte, für seinen Mandanten sei es wichtig zu wissen, von welchem Tag an genau er sich zu Unrecht in der Psychiatrie befunden habe. „Das ist auch für eine Entschädigungs-Regelung relevant.“

Keine Ermittlungen gegen Beteiligte des früheren Mollath-Verfahrens

Trotz zahlreicher Anzeigen werden im Psychiatrie-Fall Mollath keine Ermittlungen gegen ehemalige Verfahrensbeteiligte eingeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft, wie ein Sprecher am Montag in München sagte. Es gebe „keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht gegen irgendeinen der Beteiligten“. Den Ermittlungsbehörden lagen zahlreiche Anzeigen gegen Beteiligte des ersten Mollath-Verfahrens vor: Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, Mollaths Ex-Frau sowie Verantwortliche der HypoVereinsbank. (dpa)

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