zum Hauptinhalt

Katholische Kirche: Kündigung wegen Ehebruchs ist unrechtmäßig

Die Kündigung eines Organisten wegen Ehebruchs durch die Katholische Kirche in Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für unrechtmäßig erklärt worden.

Deutschland habe mit der Kündigung gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht am Donnerstag. Die Kirche hatte den heute 53-jährigen Mann aus Essen entlassen, nachdem er seine Frau verlassen hatte und eine außereheliche Beziehung eingegangen war.

Das Straßburger Urteil berührt das Kirchenrecht in Deutschland, wonach die Kirchen unter anderem eigene Regeln für Kündigungen festlegen können. So können sie bislang Mitarbeiter für ein Verhalten außerhalb des Dienstes entlassen, das den Werten und Prinzipien ihrer Glaubensgemeinschaft widerspricht. Die Straßburger Richter gelangten in dem Fall des Organisten zu dem Schluss, dass dieser zwar vertraglich zugesagt habe, die Grundsätze der Katholischen Kirche zu beachten, was sein Recht auf Privatleben „in gewissem Maße einschränkte“. Diese Zusage habe aber nicht als „eindeutiges Versprechen“ verstanden werden können, im Falle einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen.

„Für uns als katholische Kirche stellt sich die Frage, was das Urteil für die Grundordnungen in unseren Bistümern bedeutet“, sagte der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck am Donnerstag am Rande der deutschen Bischofskonferenz in Fulda. Aus Sicht der katholischen Kirche hätten auch Organisten eine Vorbildfunktion. Deutschlandweit beschäftigt die katholische Kirche rund 400 000 Männer und Frauen.

Das Urteil wurde von einer Kleinen Kammer gefällt, die Bundesregierung kann innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen, indem sie eine Überprüfung durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts fordert. bel/AFP

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false