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Panorama: Kein Fahrverbot für werdende Väter

Werdende Väter, die auf dem Weg zu ihrer schwangeren Frau zu schnell mit dem Auto unterwegs sind, müssen nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Der Geschwindigkeitsverstoß erscheine in einem milderen Licht, wenn er aus Sorge um das Wohl der in den Wehen liegenden Frau des Fahrers begangen werde, teilt die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe unter Berufung auf ein entsprechende Urteil mit (Az.

Werdende Väter, die auf dem Weg zu ihrer schwangeren Frau zu schnell mit dem Auto unterwegs sind, müssen nicht mit einem Fahrverbot rechnen. Der Geschwindigkeitsverstoß erscheine in einem milderen Licht, wenn er aus Sorge um das Wohl der in den Wehen liegenden Frau des Fahrers begangen werde, teilt die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe unter Berufung auf ein entsprechende Urteil mit (Az.: 2 Ss 33/01).

In dem konkreten Fall war ein Autofahrer auf der Fahrt vom Büro zu seiner im sechsten Monat schwangeren und vermeintlich in den Wehen liegenden Frau mit Tempo 122 erwischt worden, heißt es. Die Frau hatte bereits eine komplizierte Frühgeburt erlebt. Da auf der Landstraße jedoch nur eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern erlaubt war, waren gegen den Mann ein Bußgeld von 102,26 Euro (200 Mark) und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden. Der eingelegte Einspruch des Fahrers blieb zunächst ohne Erfolg. Das OLG hob schließlich das Fahrverbot wegen der Umstände auf.

gms

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