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Panorama: Kein Start für laute Flugzeuge

Die EU-Behörden sind entschlossen, das ab dem 1. April geltende Einflugverbot für laute Verkehrsflugzeuge trotz russischer Interventionen konsequent durchzusetzen.

Die EU-Behörden sind entschlossen, das ab dem 1. April geltende Einflugverbot für laute Verkehrsflugzeuge trotz russischer Interventionen konsequent durchzusetzen. Ausnahmen sind nur in bestimmten Fällen für einen kurzen Zeitraum bei nicht planmäßigen Flügen zulässig, so der zuständige Sprecher der Europäischen Kommission, Gilles Gantelet, in Brüssel. Die Mitgliedsstaaten könnten diese Ausnahmen für nicht lärmsensible Flughäfen erteilen. Wie berichtet, hatten Moskauer Regierungsstellen und Fluggesellschaften aus den GUS-Staaten massiv gegen das Einflugverbot für die EU-Staaten protestiert, das neben älteren westlichen Jets fast alle russischen Düsenverkehrsflugzeuge betrifft. Eine Reihe von Airlines verfügt noch nicht über Maschinen, die den strengen Lärmschutzbestimmungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO entsprechen.

Auch das russische Standard-Frachtflugzeug Iljushin IL-76 und der Großraumtransporter Antonov AN-124 entsprechen nicht diesen Richtlinien. "Die Verhandlungen sind noch nicht völlig abgeschlossen", so der Leiter der Luftfahrtabteilung im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Thilo Schmidt. Man werde sich bei der Genehmigungspraxis "sehr eng" an die EU-Richtlinie halten. Diese sieht Ausnahmen nur bei "Flugzeugen, die für außergewöhnliche Umstände eingesetzt werden", sowie für "Flüge zu Umrüstungs-, Reparatur- oder Wartungszwecken" vor. Bei einem Transportflug werde nachzuweisen sein, dass die Fracht "definitiv nicht mit einer anderen Maschine transportiert werden kann", so Schmidt. Für einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen kann sich der Abteilungsleiter eine "Übergangsregelung in Einzelfällen" vorstellen. Beim zuständigen Luftfahrtbundesamt sind noch keine Sondergenehmigungen erteilt worden, so dessen Sprecher Horst Kaiser. Man gehe davon aus, dass dies auch nur bei humanitären Flügen und sonstigen Notfalleinsätzen der Fall sein wird. Ein Großteil der Luftverkehrsgesellschaften aus den ehemaligen Ostblockstaaten hat seine Flotten bereits umgestellt.

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