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Panorama: Keine Strafe für ein Unglück

Auch bei der Katastrophe von Eschede gab es keinen Schuldigen

Die Angehörigen der Opfer des Unglücks von Kaprun sind von den Freisprüchen enttäuscht. Sie hatten erwartet, das Gericht würde Schuldige für ihren Verlust benennen. So verständlich diese Enttäuschung ist, so zwangsläufig stellt sie sich bei derlei Prozessen ein. Das war auch schon im Fall des Bahnunglücks von Eschede so. Am 53. Prozesstag, nach zahllosen Gutachten und Zeugenaussagen, hatte das Landgericht Lüneburg das Verfahren wegen Fahrlässiger Tötung von 101 Menschen vor rund einem Jahr eingestellt. Die Angeklagten mussten nur eine Geldauflage von jeweils 10 000 Euro zahlen. Formal gelten sie damit als unschuldig. Bei Unglücken mit Todesopfern die individuelle Schuld Einzelner herauszufiltern, gehört zu den schwierigsten Aufgaben der Justiz. Anders als vielfach angenommen wird, geht es nicht darum, „Verantwortliche“ zu bestrafen, die strafrechtlich allein schon deshalb haften, weil sie für den Zustand und Betrieb einer Anlage wie etwa der von Kaprun zuständig sind. Der Tatbestand einer Fahrlässigen Tötung knüpft vielmehr daran an, ob das Unglück in irgendeiner Weise voraussehbar war und den Angeklagten eine persönliche Pflicht traf, es zu vermeiden. Dies macht die Beweisaufnahmen in solchen Prozessen so unendlich kompliziert. Auch bei Eschede konnte kein Schuldiger für die Unglücksursache – einen geplatzten Radreifen – gefunden werden. Der Salzburger Richter erklärte nun, die Angeklagten hätten den Brand nicht vorhersehen können. Ein Unglück – keine Straftat.neu

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