zum Hauptinhalt

Kindsmörder: Gäfgen darf wohl Stiftung gründen

Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, darf voraussichtlich doch eine Stiftung für junge Gewaltopfer gründen. Sein erster Antrag war abgelehnt worden.

Trier - Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier stimmte nach Angaben einer ADD-Sprecherin einem entsprechenden Vorantrag zu. Wenn der förmliche Antrag mit dem angekündigten Inhalt folge, werde die Stiftung genehmigt. Die Sprecherin bestätigte damit im Kern einen Bericht der Koblenzer "Rhein-Zeitung" vom selben Tag.

Die ADD ist die Stiftungsaufsicht des Landes Rheinland-Pfalz. Sie hatte einen ersten Antrag zur Stiftungsgründung im vergangenen August abgelehnt mit der Begründung, das geplante Projekt sei untrennbar mit der Person des zu lebenslanger Haft verurteilten Gäfgen verbunden.

Lebenslange Haft mit besonders schwerer Schuld

Gäfgen hatte den elf Jahre alten Jakob von Metzler am 27. September 2002 entführt und sofort in seiner Frankfurter Wohnung ermordet. Erst nach Gewaltdrohungen eines Vernehmungsbeamten offenbarte der junge Jurist das Versteck des toten Jungen, von dessen Familie er zuvor noch eine Million Euro erpresst hatte, um seinen luxuriösen Lebensstil aufrechtzuerhalten. Nach mehreren Geständnissen verurteilte das Landgericht Frankfurt den jungen Mann zu lebenslanger Haft mit besonders schwerer Schuld, was eine Entlassung bereits nach 15 Jahren Haft verhindert.

Nach der ersten Ablehnung der Stiftung habe es weitere Gespräche zwischen der ADD und Gäfgens Anwalt gegeben, sagte die Sprecherin. Dabei habe die Behörde erklärt, welche Voraussetzungen vorliegen müssten, damit die Stiftung doch noch genehmigt werden könne. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false