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Der islamfeindliche Rechtsextremist Anders Behring Breivik klagt gegen den Staat, um bessere Haftbedingungen zu erreichen.

© dpa

Klage gegen Haftbedingungen: Breivik zieht vor Gericht

Der norwegische Attentäter Anders Breivik steht erneut vor Gericht - diesmal allerdings als Kläger: Der islamfeindliche Rechtsextremist klagt gegen den Staat, um bessere Haftbedingungen zu erreichen.

Anders Behring Breivik beschäftigt erneut Norwegens Justiz. Der Massenmörder, der im Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen tötete, hat den norwegischen Staat wegen „unmenschlicher Haftbedingungen“ verklagt. Der Prozess beginnt am 15. März im Hochsicherheitsgefängnis Skien. Dort, rund 100 Kilometer südwestlich von Oslo, verbüßt Breivik seine Strafe in Einzelhaft und ohne Kontakt zu übrigen Insassen.

Die Isolierung seines Mandanten habe dessen psychische Gesundheit negativ beeinflusst und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, betont Breiviks Anwalt Øystein  Storrvik. Für den Fall einer Niederlage in Norwegen hat der Anwalt weitere Schritte angekündigt. Vor den europäischen Gerichtshof in Strasbourg zu ziehen, wäre dann „selbstverständlich“, so Storrvik gegenüber der norwegischen Nachrichtenagentur NTB.

Der norwegische Massenmörder klagt gegen „unmenschliche Haftbedingungen“

Im aktuellen Prozess gelten Breiviks Chancen als gering. Schwer wiegen dürften die Aussagen der Ärzte, die in der Haftanstalt Breiviks Gesundheitszustand kontinuierlich überwachen. Zwar zeige er zeitweise deutliche Anzeichen psychischer Instabilität, zitiert der Norwegische Rundfunk, NRK, auf seiner Website eine entsprechende Beurteilung. Die behandelnden Ärzte glaubten jedoch nicht, „dass seine Störungen von seinem Gefängnisaufenthalt herrühren“. Eine „fundamentale Änderung seines mentalen Gesundheitszustands“ sei nicht festzustellen.  Die norwegische Generalstaatsanwaltschaft für Zivilrechtsfälle, die im Prozess den Staat vertritt, weist ihrerseits Breiviks Anschuldigungen kategorisch zurück. Die Haftbedingungen seien mit den Vorgaben der Menschenrechtskonvention „durchaus vereinbar“, heißt es im abschließenden Schreiben der Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Oslo, das für den Prozess verantwortlich zeichnet.

Drei Räume, Fernseher und Spielkonsole

Breivik habe immerhin Zugang zu drei Zellen – einem Wohn- und einem Studienzimmer sowie einem Raum für sportliche Betätigung. Er verfüge über ein Fernsehgerät, einen Computer – ohne Internetzugang – und eine Spielkonsole. Und auch wenn er aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen im Gefängnis von den übrigen Insassen abgeschirmt sei, habe er doch regelmäßig Kontakt zum Wachpersonal und zu Fachkräften.

Im vergangenen Jahr war Breivik gestattet worden, an der Universität Oslo ein Fernstudium in Staatswissenschaft aufzunehmen. Doch inzwischen habe sein Mandant das Interesse am Studium verloren; dies sei ein „klarer Beleg“ für die negativen Auswirkungen der Einzelhaft, so Anwalt Øystein Storrvik. Klagen will er vor Gericht auch gegen die Überwachung von Breiviks Briefwechsel: Dies stelle einen Eingriff in die Privatsphäre dar.

Breivik steht mit Rechtsextremisten in Kontakt

Gewiss verletze das Durchlesen der Briefe die Privatsphäre, heißt es dazu von Seiten der Generalstaatsanwaltschaft. Jedoch sei die staatliche Kontrolle unabdingbar, um den Verurteilten am Aufbau eines Netzwerks zu hindern, das „vitalen gesellschaftlichen Interessen schaden“ könne. Nach wie vor erhält Breivik aus dem In- und Ausland zahlreiche Briefe von Bewunderern zumal aus der rechtsextremen Szene.

Breivik war im August 2012 zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Mit Blick auf die Sicherheitslage finden Teile der bevorstehenden Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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