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Panorama: Kosten der Freiheit

Deutsche Geisel klagte gegen Auswärtiges Amt

Nach Berlin ist sie gekommen, um dem Ganzen ein Ende zu bereiten. Es ist die ständig präsente Erinnerung an die 74 Tage in Gefangenschaft, die Reinhilt Weigel in den Sitzungssaal IV des Oberverwaltungsgerichts am Zoologischen Garten geführt hat. Fast viereinhalb Jahre ist es nun her, dass die heute 35-jährige Physiotherapeutin aus der Geiselhaft der „Ejército de Liberación Nacional“ (ELN), der zweitgrößten kolumbianischen Guerillabewegung, befreit wurde. Noch immer wacht sie nachts auf, plagen sie Albträume und Panikattacken. „Ich denke ständig an Dinge, an die ich eigentlich gar nicht denken will“, sagt sie. An den Tag ihrer Entführung, den 12. September 2003, stundenlange Märsche durch den Dschungel, an die Würmer unter der Haut.

Aber es sind nicht nur die Gedanken an die Vergangenheit, die Weigel belasten. Auch der Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland bereitet ihr Sorgen: Sie soll fast 13 000 Euro für ihre Rettung bezahlen. So viel hatte das Auswärtige Amt für einen Hubschrauberflug aus dem Urwald zur deutschen Botschaft in Bogotá am 23. November 2003 ausgegeben.

Kosten, die sich der Bund zurückholen darf. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in zweiter Instanz – und gab damit der Berufung des Auswärtigen Amtes gegen die Klage von Reinhilt Weigel recht. Im April 2006 hatte das Verwaltungsgericht Berlin in erster Instanz dagegen für die Klägerin entschieden. Das Konsulargesetz liefere keine Rechtsgrundlage, um Kosten für eine Befreiungsaktion von Geiseln zurückzufordern, hieß es in dem damaligen Urteil. Das Gesetz ermöglicht Auslandsvertretungen, Deutschen in Notsituationen zu helfen. Geiselhaft wird dabei im Gesetzestext nicht explizit erwähnt.

Weigel muss nun die Konsequenzen des Urteils tragen. Stumm und konzentriert hatte sie die Argumentation des Vorsitzenden Richters Gerd Laudemann verfolgt, sich immer wieder auf die Lippen gebissen, die Hände ineinander verschränkt, den Blick gesenkt. „Wir müssen jetzt ganz in Ruhe überlegen“, sagt sie nach der Verkündung. Damit meint sie, ob sie den Schritt vor die letzte gerichtliche Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wagen soll. Ein Schritt, der womöglich mit weiteren Kosten verbunden wäre.

74 Tage verbrachte Weigel in den Händen der Rebellen, Wochen, in denen sie mehrfach zusammengebrochen ist, in denen es kaum etwas zu essen gab. Ständig schmerzt ihr Rücken, ihre Arbeit als Therapeutin kann sie heute nur noch eingeschränkt ausüben. „Manche sagen, es sei eine psychische Sache“, sagt Weigel, „und vielleicht sind die Schmerzen ja nach der Verhandlung vorbei.“ Die linksgerichteten Rebellen der ELN kämpfen seit den 60er Jahren gegen die kolumbianische Armee und regierungsnahe paramilitärische Gruppen. „Die Rebellen hatten politische Motive für meine Entführung“, sagt Weigel. Die ELN nutzte Geiseln wie die Deutsche als Druckmittel, um eine unabhängige Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen im Norden des Landes zu erzwingen.

Zwei Monate nach Weigels Heimkehr aus der Gefangenschaft hatte ihr ein Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes am Telefon mitgeteilt, dass sie für die Rettungsaktion Kosten in Höhe von 12 640,05 Euro übernehmen müsse. Für Reinhilt Weigel war das eine unvorstellbare Summe. In Gesprächen mit anderen Opfern von Geiselnahmen hatte sie sich erkundigt. Symbolische Beträge für Flugtickets hätten diese zahlen müssen, nie mehr als 3000 Euro. Ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, argumentierte ihr Rechtsanwalt. Zudem beziehe sich das Konsulargesetz nicht auf derartige Krisensituationen. Also klagte Weigel gegen die Forderung der Bundesrepublik.

Für das Auswärtige Amt geht es in der Angelegenheit um eine Grundsatzfrage. Um deutschen Bürgern in Notsituationen schnell helfen zu können, müsse es eine klare Rechtsgrundlage geben, sagte der Vorsitzende Richter bei der Erläuterung seines Urteils am Donnerstag. Nach dem Richterspruch ist das derzeit gültige Konsulargesetz ausreichend, um im Ausland entführten Bundesbürgern die Kosten ihrer Befreiung in Rechnung zu stellen.

Alexander Glodzinski

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