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Kriminalität: Leiche "nur" zerteilt und entsorgt

Im Mordprozess um den Schüler Yvan S. hat einer der Angeklagten nun eingeräumt, es sei seine Idee gewesen, die Leiche zu zerstückeln und zu entsorgen. Er bestritt, an der Tötung selbst beteiligt gewesen zu sein. Der Hauptangeklagte schweigt weiter zu den Vorwürfen.

Im Mordprozess um den Schüler Yvan S. hat der älteste der Angeklagten ausgesagt. bestreitet, an dem Mord beteiligt gewesen zu sein, gestand aber, dass es seine Idee gewesen sei, die Leiche zu zerstückeln, die Teile in Behälter einzubetonieren und anschließend im Neckar zu entsorgen. Der Angeklagte ist nur einer der vier Personen (drei Männer und eine Frau) zwischen 17 und 23 Jahren, die seit Montag  wegen gemeinschaftlichen Mordes an dem Schüler Yvan S. vor Gericht stehen.

Das 17-Jährige Mädchen soll laut Staatsanwaltschaft ihrem damaligen Freund und Hauptangeklagten des Prozesses eine intime Beziehung zu dem Opfer vorgelogen haben. Da dieser krankhaft eifersüchtig sei, habe er Yvan S. mit einem Baseballschläger und mit Tritten getötet. Der Hauptangeklagte schweigt nach wie vor zu den Vorwürfen, sein Mittäter und die Freundin haben ihre Beteiligung an der Tat bereits gestanden.

"Da war eine Leiche und die musste weg"

Der Kinder- und Jugendpsychologe Michael Günter sagte vor Gericht aus, dass der Hauptangeklagte ihm gegenüber die Tat gestanden habe.  Die Tat sei aber  nicht geplant gewesen. Nach Aussagen des Psychologen begründete der junge Mann das Verbrechen damit, dass seine Freundin ihm erzählt hätte, dass sie von Yvan S. gegen ihren Willen "entjungfert" worden sein. Eine Freundin der Angeklagten bestätigte als Zeugin vor Gericht die krankhafte Eifersucht des Hauptangeklagten. Die beiden hätten sich ständig gestritten, aber nicht getrennt.

Sein Freund, der 23-jährige älteste Angeklagte, gestand am Mittwoch vor Gericht, dass er die Idee hatte die Leiche zu  zerteilen und zu entsorgen.  "Da war eine Leiche und die musste weg", sagte er dem Gericht. Weiter sagte er, dass er seinen Freund vor dem Gefängnis schützen wollte. Eine Alternative wäre gewesen den Toten zu begraben, die Gefahr entdeckt zu werden sei ihm aber zu groß gewesen. "Wie haben was Schlimmes getan. Dafür sollten wir schon bestraft werden", sagte der 23-jährige Angeklagte während der Verhandlung. (tbe/dpa)

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