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Panorama: Lebenslange Haft für Putzfrauen-Mörder

Telgter Richter betont die Heimtücke der Tat: Wegen „niedriger Beweggründe“ stellt er in beiden Fällen eine besondere Schwere der Schuld fest

Münster (dpa). Zur höchstmöglichen Strafe hat das Landgericht Münster am Freitag die beiden Hauptangeklagten im Prozess um den Mord an drei Putzfrauen in Telgte verurteilt. Der 31 Jahre alte Drahtzieher und Ehemann eines der Opfer sowie der zehn Jahre jüngere Todesschütze erhielten lebenslängliche Freiheitsstrafen. Zudem stellten die Richter der Schwurgerichtskammer die besondere Schwere der Schuld der beiden Männer fest. Ein 25 Jahre alter Mitwisser erhielt acht Jahre Gefängnis. „Sie handelten heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen“, sagte der Vorsitzende Richter Franz Berding. Es sei ein Verbrechen gewesen, das „einer Hinrichtung gleichkam“. Das Gericht folgte mit seinem Urteil im wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der als Nebenkläger aufgetretenen Ehemänner zweier Opfer. Die Frauen hinterlassen insgesamt fünf Kinder. Diesen Umstand wertete das Gericht als strafverschärfend.

Die Angeklagten hatten während des elf Tage dauernden Prozesses mehrmals gestanden, den Dreifachmord an den 30, 34 und 39 Jahre alten Frauen im Januar dieses Jahres gemeinsam geplant und begangen zu haben. Sie wollten die Ehefrau des 31Jährigen aus dem Weg räumen, weil diese ihnen beim Einstieg in eine kriminelle Karriere im Weg gestanden hatte. Das Gericht ging in seinem Urteil jedoch auch davon aus, dass die Enge in der nach traditionellen Werten geführten Großfamilie des türkischen Ehepaares eine Rolle gespielt hat. Auch die beiden anderen Verurteilten sind Türken. „Es erschien ihnen als der einfachste Weg“, sagte Richter Berding. Die Haltung der Angeklagten sei „Menschen verachtend“ gewesen und stehe auf „sittlich tiefster Stufe“.

Die beiden deutschen Frauen mussten sterben, weil durch ihren Tod die Spur der Mörder verwischt werden sollte. „Es tut mir Leid“, soll der Killer noch gesagt haben, bevor er abdrückte. Der 25 Jahre alte Mitwisser packte jedoch Wochen nach der Tat aus und brachte die Polizei auf die Fährte seiner Landsleute. Zuletzt hatte er sich verkabeln lassen und mit eingeschalteten Mikrofonen entlarvende Gespräche mit seinen früheren Komplizen geführt.

Die Männer nahmen das Urteil im überfüllten Gerichtssaal des Münsteraner Landgerichtes regungslos zur Kenntnis. Ihre Verteidiger hatten schon zuvor angekündigt, in Revision zu gehen. Unter anderem soll der als Todesschütze verurteilte Mann statt 21 erst 20 Jahre alt sein und deswegen nach Auffassung der Verteidiger nach dem milderen Jugendstrafrecht behandelt werden.

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