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Die Kfz-Meisterin Heike Düsterhöft 2013 bei ihrer Gewinnübergabe in einem Restaurant einer Fastfoodkette in Magdeburg.

© dpa

Magdeburg: Kfz-Meisterin gewinnt Streit um Weltraumflug

Ein Mann gewinnt einen exklusiven Flug ins All und tauschte ihn mit seiner Bekannten gegen ein Auto ein. Dann verklagte er die Frau. Das Landgericht Magdeburg hat die Klage nun abgewiesen.

Ein kurioser Rechtsstreit um einen gewonnenen Weltraumflug ist vor dem Landgericht Magdeburg zugunsten einer Kfz-Meisterin ausgegangen. Heike Düsterhöft muss die Reise nicht an den Kläger - einen Gebrauchtwagenhändler - zurückgeben. Der Mann hatte den Weltraumflug bei einer Fastfood-Kette gewonnen und mit seiner Bekannten gegen ein Auto getauscht.

Der Kläger hatte behauptet, es seien mehrere Wagen und Alufelgen zum Tausch vereinbart worden. Tatsächlich erhielt er einen sieben Jahre alten Gebrauchtwagen mit 80 000 Kilometern Laufleistung. Richter Jörn Draack sagte am Donnerstag, der Mann habe seine Variante nicht beweisen können. Die Kfz-Meisterin will sich nun weiter auf den Flug vorbereiten, der für Herbst 2016 anvisiert sei.

Die Frau ist Inhaberin einer Autowerkstatt - sie war den Medien im Mai 2013 als strahlende Gewinnerin des Fluges präsentiert worden. Damals hatte sie mit Helm und silberfarbenem Anzug für Fotos posiert. Niemand wusste, dass sie gar nicht selbst den Coupon gezogen hatte. Hinterher aber waren die vereinbarten Leistungen strittig - der Mann wollte den Flug zurück und selbst Richtung Weltall starten.

Die Frau sah den mündlichen Vertrag als erfüllt an. Sie bereitete sich nach eigenen Angaben schon praktisch auf den Flug vor und hofft, dass es damit im kommenden Herbst in den USA klappt. Bei dem Flug handelt es sich um eine etwa einstündige Reise mit 3,4-facher Schallgeschwindigkeit in rund 100 Kilometer Höhe. Ein Fluggerät dafür soll aber noch nicht fertig sein.

Grundsätzlich musste der Mann als Kläger vor Gericht seine Version beweisen. Das fiel ihm schwer, weil es keine direkten Zeugen gab. Richter Jörn Draack hatte schon zu Beginn des Prozesses Kompromissbereitschaft angemahnt. Wenn vor Gericht jeder die Glaubwürdigkeit des anderen anzweifle, verliere jeder. Er hatte zu bedenken gegeben, dass die Beweise sehr dünn seien. (dpa)

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