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Panorama: Modern Fighting

Richter weist Millionenklage gegen Bohlen ab

Berlin - Der Dieter hat in unnachahmlicher Prosa kräftig ausgeteilt, und das schmerzt den Thomas sehr. So sehr, dass er vor dem Berliner Landgericht von seinem musikalischen Ex-Partner Schmerzensgeld in Rekordhöhe verlangt: Der einstige Modern-Talking-Sänger Thomas Anders, 41, verklagt seinen Ex-Kompagnon Dieter Bohlen, 51, und dessen Verlag auf eine Million Euro. Das erregt Aufmerksamkeit, und nur darauf kam es an. Das stand am Ende für die Richter fest.   

Die Schlammschlacht begann im Oktober 2003 mit Bohlens Buch „Hinter den Kulissen“. Kurz nach dem Aus von Modern Talking ließ Bohlen darin kein gutes Haar an Anders und unterstellte ihm sogar ein gehöriges Maß an „krimineller Energie“. Anders habe bei der letzten gemeinsamen Tournee durch getürkte Spesenrechnungen Geld für sich abgezweigt. Anders bestritt empört und zog gegen die „verleumderischen“ Passagen vor Gericht. Mit Erfolg. Die beanstandeten Äußerungen mussten in der zweiten Auflage geschwärzt werden. Allerdings waren da bereits 200 000 Exemplare verkauft.

Zum persönlichen Showdown der Streithähne kam es beim Gerichtstermin nicht. Die Anwälte aber legten sich ordentlich ins Zeug. Das Buch sei geschrieben, „um damit Kasse zu machen“, schimpfte Anders-Anwalt Christoph Meyer-Bohl. Es sei ein Gewinn von rund zwei Millionen Euro gemacht worden. Die „diffamierenden Krawallgeschichten“ seien quasi eine verkaufsfördernde Maßnahme gewesen. „Das Buch steht bei 200 000 Leuten im Regal, wird immer wieder gelesen.“ Aus der Ecke von Bohlen und seinem Verlag Random House lachte man auf. „Das ist ja gerade der Witz bei Büchern, dass man sie nicht noch einmal liest.“ Anders habe den Streit mit Bohlen berechnend als Werbetrommel genutzt. Schließlich habe er seine Millionenforderung just an dem Tag angekündigt, als seine letzte Single auf den Markt kam.     

Richter Michael Mauck kennt den juristischen Streit des Duos, seit er in der Welt ist. Er entschied im Juni 2004, dass die von Anders beanstandeten Passagen in Bohlens Buch „unwahre Tatsachenbehauptungen“ enthielten. Bohlen durfte sie nicht wiederholen. Nun stellte sich Mauck auf Bohlens Seite – und verpasste ihm zugleich einen Seitenhieb: „Es ist die Frage, ob der durchschnittliche Mensch überhaupt ernst nimmt, was Dieter Bohlen von sich gibt“, sagte er.

Im ersten Streit setzte sich Anders durch, jetzt kann Bohlen triumphieren: Die Richter wiesen die Klage ab. Die Forderung des Sängers sei derart überzogen, „dass sie offensichtlich nur dazu diente, Aufmerksamkeit zu erregen.“ Anders habe keinerlei Beeinträchtigungen nennen können, die seine Klage rechtfertigten. Gegen das Urteil kann Anders Berufung einlegen. Aber erst mal war es ein „supertoller“ Dieter-Tag.

Kerstin Gehrke

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