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Panorama: Mondraub: Wem gehört der Erdtrabant?

Der Name Fernanda Allessandrini ist in Amerika unbekannt. Das allerdings könnte sich bald ändern.

Der Name Fernanda Allessandrini ist in Amerika unbekannt. Das allerdings könnte sich bald ändern. Die streitbare alte Dame aus Italien, Klavierlehrerin von Beruf, will nämlich nichts weniger als den USA die dort als selbstverständlich angesehenen Rechte auf den Mond streitig machen.

Flankiert von zwei angesehen Anwälten, Vincenzo Falcucci und Gianni Lostia, beide spezialisiert im Liegenschaftsrecht, reklamiert die 86-Jährige zwei Grundstücke auf dem Erdtrabanten, die sie vor knapp 30 Jahren erworben und grundbuchamtlich auf ihre beiden Söhne Vittorio und Giancarlo hatte eintragen lassen.

1000 Dollar pro Parzelle

Ein Inserat in der Zeitschrift "Celestial Revue" hatte damals, die erste Mondlandung war noch nicht lange her, Gelände im gerade erschlossenen Bereich des unwirtlichen Himmelskörpers angeboten, und Frau Alessandrini hatte zugegriffen: "Bei der heutigen Unsicherheit", hatte Frau Alessandrini angesichts des damals wieder auflodernden Kalten Krieges gedacht, "kann man vielleicht eines Tages gar nicht weit genug weg sein von dieser Erde". Und da die Verkäufer-Firma mit dem ebenfalls himmlischen Namen "Celestial Garden" einen guten Eindruck machte und die Grundstücke auch auf der von der Luftfahrtbehörde Nasa erstellten Mondkarte registriert waren, erstand sie die Parzellen, für 1000 Dollar das Stück.

Jahrelang galt der Kauf unter ihren Freunden als Schrulle - bis die Pensionärin 1997 bei der zufälligen Lektüre amerikanischer Zeitungen erfuhr, das da ein gewisser Dennis Hope ebenfalls Mondstücke verhökerte. Darunter auch die beiden, die sie im "Universalen Register der Mondoberfläche" als ihr Eigentum hatte eintragen lassen. Nachdem Recherchen diese Meldung bestätigt hatten, verschickten die Advokaten eine Unterlassungsforderung - an den Anbieter der fraglichen Grundstücke und an den Präsidenten der Vereinigten Staaten. Eine Kopie des Schreibens wurde dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zugeleitet.

"Wir müssen die Vereinigten Staaten zur Klärung des Sachverhalts zwingen", sagt Anwalt Lostia, "denn in den internationalen Verträgen zur Weltraumnutzung steht nichts über die Eigentumsrechte an den Oberflächen von Planeten - was aber nicht heißt, dass die Vereinigten Staaten oder deren Bürger diese automatisch für sich reklamieren können." Zumindest müsse ein formeller Akt der Annexion vorliegen - den aber gibt es nicht.

Nach der vorherrschenden amerikanischen Rechtsauffassung ist bei "herrenlosen Grundstücken" derjenige als rechtmäßiger Eigentümer anzusehen, der sich zuerst als solcher erklärt und dies bei einer amtlichen Behörde registrieren lässt - ganz ähnlich wie seinerzeit im Wilden Westen. Dort freilich lagen die Dinge am Ende doch etwas komplizierter - irgendwann stellte sich die Frage, ob die früheren Einwohner, die Indianer, nicht doch auch ohne Erklärung vor einem US-Kataster ursprünglichere Rechte reklamieren können.

"Beim Mond freilich", räumt auch Anwalt Lostia ein, "ist zumindest diese Schwierigkeit nicht zu erwarten." Mithin wäre im Grunde nur zu klären, ob seinerzeit der Verkäufer vom "Celestial Garden" korrekt als Eigentümer der dann an Frau Alessandrini verkauften Grundstücke eingetragen war.

Doch so einfach ist die Sache nicht. Der neu aufgetretene Verkäufer Dennis Hope hat sich inzwischen zum alleinigen Eigentümer des Mondes erklärt und bestreitet damit die Rechtmäßigkeit aller vormaligen Verkäufe.

Damit aber fordert er Menschen wie Frau Alessandrini und ihre Söhne - die, mittlerweile erwachsen, nicht von ihrem Recht zurückstehen wollen - heraus, sondern wirft auch eine grundlegende Frage auf, die Anwalt Lostia so formuliert: "Wenn die Vereinigten Staaten entscheiden, dass der neu aufgetretene Verkäufer Dennis Hope aus irgendeinem Grunde tatsächlich legitimer Eigentümer des gesamten Mondes sei, würden sie für sich selbst sofort jedes Recht auf Nutzung des Mondes verwirken."

Stellten sie sich stattdessen auf den Standpunkt, Menschen wie Hope (und der famose "Celestial Garden") hätten aufgrund ihrer bloßen "Eigentumserklärung" noch lange keinerlei Recht auf den Mondboden, räumen sie ein, dass sie - angesichts der immer wieder erfolgten und sogar von Steuern belasteten amtlichen Eintragungen von Gründstückseigentümern im offiziellen Mondkataster - bei einem kolossalen Betrug mitgewirkt haben. Und zudem gegen international gültiges Weltraumrecht verstießen. Denn das regelt die internationale Nutzung des Mondes. Und das unterbindet jeglichen Anspruch auf Mondboden von nur einer Nation.

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