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Jacqueline-Prozess

© ddp

Mordprozess um Jacqueline: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang für Eltern

Wochenlang sollen sie ihr Baby nicht ausreichend versorgt haben - das 14 Monate alte Kind verhungerte. Für die Staatsanwaltschaft ist das Verhalten der Eltern nicht zu entschuldigen. Sie findet in ihrem Plädoyer deutliche Worte.

Im Mordprozess um den qualvollen Hungertod der kleinen Jacqueline aus dem hessischen Bromskirchen hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Freiheitsstrafen für die Eltern gefordert. Die 22 Jahre alte Hausfrau und der 34 Jahre alte Industriemechaniker hätten sich "aus bloßer Gleichgültigkeit und völliger Gefühllosigkeit", aus Faulheit und Resignation nicht um ihre Tochter gekümmert und sie nicht ausreichend ernährt, sagte die Staatsanwältin Yvonne Vockert heute in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Marburg. Das 14 Monate alte Mädchen war im März vergangenen Jahres nach mehrwöchiger Mangelernährung gestorben.

(sf/dpa)

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