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Panorama: Mordprozeß wegen Giftgasanschlags in Tokioter U-Bahn

Wegen des Giftgas-Anschlags auf die Tokioter U-Bahn im Jahr 1995 ist ein Mitglied der japanischen Aum-Sekte am Donnerstag zum Tode verurteilt worden. Es ist das erste Todesurteil im Zusammenhang mit dem Anschlag, bei dem zwölf Menschen getötet und Tausende verletzt worden waren.

Wegen des Giftgas-Anschlags auf die Tokioter U-Bahn im Jahr 1995 ist ein Mitglied der japanischen Aum-Sekte am Donnerstag zum Tode verurteilt worden. Es ist das erste Todesurteil im Zusammenhang mit dem Anschlag, bei dem zwölf Menschen getötet und Tausende verletzt worden waren. Der 35-jährige Masato Yokoyama habe die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden verweigert und sich beim Verhör nicht zu den Vorwürfen geäußert, begründeten die Staatsanwälte ihre Forderung nach der Höchststrafe für den Aum-Anhänger. Er sei außerdem maßgeblich für die illegale Waffenproduktion der Sekte verantwortlich gewesen.

Yokoyamas Anwälte erklärten, ihr Klient sei sich der tödlichen Wirkung des Nervengases Sarin nicht bewusst gewesen. Sie plädierten für eine mildere Strafe, weil in dem U-Bahn- Waggon, in dem Yokoyama das Gas freigesetzt habe, keine Menschen gestorben seien. Die Staatsanwaltschaft erklärte dagegen, Yokoyama trage Verantwortung für alle Todesfälle im Zusammenhang mit dem Anschlag. Ein ebenfalls an dem Anschlag beteiligter Arzt der Sekte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe Reue gezeigt, erklärten die Staatsanwälte.

Die Aum-Sekte hatte am Mittwoch angekündigt, ihre Niederlassungen zu schließen, keine neuen Mitglieder anzuwerben und ihren bisherigen Namen aufzugeben. Wegen Anfeindungen aus der Bevölkerung würde die Sekte ihre Tätigkeit vorübergehend einstellen, sagte ein Aum-Sprecher.

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