zum Hauptinhalt

Panorama: Nach 15 Jahren könnte er freikommen

Urteil gegen Kims Mörder lautet auf lebenslange Haft / Auf Zuweisung einer "schweren Schuld" verzichtetVON THOMAS HASELIER OLDENBURG.Totenstill ist es im überfüllten Gerichtssaal, als sich die Nebentür öffnet und die Richter erscheinen.

Urteil gegen Kims Mörder lautet auf lebenslange Haft / Auf Zuweisung einer "schweren Schuld" verzichtetVON THOMAS HASELIER OLDENBURG.Totenstill ist es im überfüllten Gerichtssaal, als sich die Nebentür öffnet und die Richter erscheinen.Anders als an den bisherigen Verhandlungstagen, als er dynamisch den Gerichtssaal betrat, schleppt sich der Vorsitzende Richter Rolf Otterbein an diesem Morgen an den Richterplatz.Nach seinem Zusammenbruch in der vergangenen Woche drohte der Prozeß noch zu platzen.Die Strafprozeßordnung erlaubt nur eine zehntägige Unterbrechung eines laufenden Verfahrens.Die Frist wäre an diesem Dienstag abgelaufen.Gesundheitlich schwer angeschlagen spricht er ungewohnt leise und stockend, immer wieder nach Luft ringend, unter Aufbietung aller Kraftreserven. Mit unbewegter Miene nimmt Diesterweg den Richterspruch entgegen.Des Mordes an der zehnjährigen Kim Kerkow sowie sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, sexuellen Mißbrauchs und gefährlicher Körperverletzung wird er für schuldig erklärt und zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Schonungslos demontiert der Vorsitzende Richter in seiner zweistündigen Urteilsbegründung das Verteidigungsgebäude des Angeklagten, der sich selbst als psychisch krank bezeichnet und vergeblich auf die Einweisung in eine psychiatrische Klinik gesetzt hat.Für den Mord, den Otterbein als heimtückisch bezeichnet, sei Diesterweg voll verantwortlich.Seine Selbstdarstellung vor Gericht und auch vor den Medien sei inszeniert gewesen und entspreche in vielen Bereichen nicht den Tatsachen.Der fast perfekten Darstellung einer schizophrenen Persönlichkeit ("Der gute Rolf und der böse Rolf") habe das Gericht nicht folgen können.Das Ziel, sich selbst als empfindsamen Charakter zu präsentieren, dessen Seele als Kind zerstört wurde, habe er nicht erreicht. "Der Angeklagte ist ein gewissen- und skrupelloser Straftäter", sagt Otterbein.Die von ihm entwickelte Verteidigungsstrategie stamme aus psychologischer Fachliteratur, die Diesterweg während der U-Haft studiert habe.Er habe sich als kaltblütiger Lügner entpuppt.Diesterwegs Verhalten bezeichnet Otterbein als feige.Stets suche er die Schuld bei anderen, so bei seinen Eltern. Daß seine Taten ihren Ursprung in psychischer Erkrankung haben, habe die Kammer nicht erkennen können.Auslöser seien, so Otterbein, sexuelle Wünsche."Kinder, die ihm gefielen, machte er zu Hauptdarstellern seiner Phantasien".Seine Taten habe Diesterweg mit hoher Intelligenz begangen, stets darauf bedacht, nicht entdeckt zu werden.Strafmilderungsgründe wegen einer Krankheit oder seelischer Abartigkeit könne er für den Mord an Kim nicht für sich in Anspruch nehmen.Während der Urteilsbegründung sitzt Diesterweg zusammengesunken auf seinem Platz, die Hände meist vor das Gesicht geschlagen.Einmal hebt er den Kopf und stößt - fast trotzig - hervor: "Das stimmt nicht!" Als der Richter die Verhandlung schließt, ist nichts mehr zu erkennen von Betroffenheit.Während sein Verteidiger ihm etwas erläutert, lacht Diesterweg fast entspannt. Die lebenslange Haftstrafe war auch das von dem Angeklagten und seinem Verteidiger erwartete Strafmaß.Die von ihnen erhoffte sofortige Therapie in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung wurde jedoch verwehrt."Angemessen therapiert werden kann der Angeklagte im Strafvollzug der JVA Celle", sagte Otterbein. "Schandurteil" verkündete ein Transparent vor dem Gericht, und ein Mitglied einer Bürgerinitiative sagte: "Nur bei anschließender Sicherungsverwahrung sind unsere Kinder sicher." Die Demonstranten fürchten, daß Kims Mörder nach 15 Jahren entlassen wird und weitere Kinder umbringt. Der Gesetzgeber hat die Aussetzung einer lebenslangen Haftstrafe zur Bewährung an Voraussetzungen geknüpft.Es müssen mindestens 15 Jahre der Strafe verbüßt sein, und das Gericht darf nicht "die besondere Schwere der Schuld" festgestellt haben.Bei Diesterweg wurde auf die Zuweisung der "schweren Schuld" verzichtet.Außerdem muß das Gericht verantworten können, "zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzuges keine Straftaten mehr begehen wird".Das Verfahren wird nach 15 Jahren von Amts wegen eingeleitet.Unabhängig davon kann er ein Gnadengesuch stellen.

THOMAS HASELIER

Zur Startseite