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Die Polizei in Bochum appelliert an das Gewissen der Person, die in der Halloween-Nacht vor fünf Jahren das Auto fuhr.

© dpa

Nach Todesfall im Jahr 2010: Polizei schreibt Unfallflüchtigem vor Verjährung offenen Brief

Am 1. November 2010 kam es in Bochum zu einem tödlichen Unfall mit Fahrerflucht. Kurz vor der Verjährung schreibt die Polizei nun einen offenen Brief.

Kurz vor der Verjährung einer Unfallflucht in der Halloween-Nacht vor fünf Jahren hat die Polizei Bochum zu einem ungewöhnlichen Mittel gegriffen, um den damaligen Tod eines 20-jährigen Fußgängers vielleicht doch noch aufzuklären. In einem offenen Brief appellierten die Ermittler am Freitag an den Mann oder die Frau am Steuer des Unfallwagens, sich noch vor Eintritt der Verjährung zu melden.

"Auch nach der Verjährung werden Sie Ihre Schuldgefühle sowie die Angst, verraten oder entdeckt zu werden, nie mehr loswerden", schrieb der Polizei-Pressesprecher Volker Schütte in dem Brief. "Und diese Angst verjährt nie! Können Sie und Ihre Mitwisser damit bis zum Ende des Lebens klarkommen? Wohl kaum!"

Bei dem Unfall am frühen Morgen des 1. November 2010 war der junge Fußgänger auf dem Heimweg nach einer Halloween-Party in Witten-Herbede von einem Auto überrollt und getötet worden. Trotz intensiver Ermittlungen blieb die Suche nach dem geflüchteten Autofahrer beziehungsweise der Autofahrerin letztlich ergebnislos. Am kommenden Montag um 00.00 Uhr würde die Tat nun verjähren.

"Wir gehen davon aus, dass Sie sich in den zurückliegenden Jahren bei Freunden oder Bekannten 'offenbart' haben", heißt es in dem offenen Brief. "Aber Sie und Ihre Mitwisser haben unseren Appell, endlich bei der Polizei 'reinen Tisch zu machen', bislang nicht wahrgenommen." Der Täter oder die Täterin sowie mögliche Vertraute sollten sich "bis zum Ende des 1. November" bei der Polizei melden. (AFP)

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